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   BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68   

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BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68 (https://dejure.org/1970,7057)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1970 - 2 StR 337/68 (https://dejure.org/1970,7057)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - 2 StR 337/68 (https://dejure.org/1970,7057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen zweier Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord - Anforderungen an die Verjährung der Strafverfolgung - Zugehörigkeit zu einem Kommando der Sicherheitspolizei während des Nationalsozialismus

  • junsv.nl

    Massen- und Einzeltötungen sowie Deportationen ins KL Belzec

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Diese Grausamkeit, die von den befehlsgebenden Tätern aus unbarmherziger, gegen die jüdische Bevölkerung gerichteter Gesinnung gewollt, mindestens gebilligt war (vgl. BGHSt 3, 180), und die die Angeklagten aus eigener Anschauung kannten und durch die Art ihrer Mitwirkung förderten, ist, wie der Senat in dem Urteil 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 entschieden hat, ein tat-, nicht täterbezogenes Merkmal, das nicht unter § 50 Abs. 2 StGB fällt (vgl. zum Merkmal der Heimtücke BGHSt 23, 103).

    Das Verbot des § 169 S. 2 GVG gilt, wie der Senat bereits in BGHSt 23, 123 entschieden hat, nur für den eigentlichen Gang der Hauptverhandlung, das heißt für die Zeit, während der wirklich verhandelt wird und Urteile oder Beschlüsse verkündet werden.

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Sie steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats in BGHSt 18, 349, auf die zuletzt in BGHSt 22, 289, 293 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] verwiesen wurde und von der abzuweichen auch jetzt kein Anlaß besteht.

    Wohl hatte, wie die Revisionen der Angeklagten S. und K. zutreffend hervorheben, der Senat in BGHSt 18, 349 nur über einen Fall der vorübergehenden Verhinderung eines Schöffen zu entscheiden; dort ist deshalb nicht ausdrücklich ausgesprochen, daß auch im Falle der dauernden Verhinderung ein bereits ernannter Ergänzungsschöffe heranzuziehen ist.

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Das Schwurgericht verkennt hierbei, daß Haft schon dann im Sinne des § 60 StGB anrechnungsfähig ist, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den Handlungen steht, die den Gegenstand des Strafverfahrens bilden (OGHSt 1, 95, 104; 171, 173; BGHSt 4, 325, 326 [BGH 17.09.1953 - 4 StR 791/52], sowie BGH in zahlreichen nicht veröffentlichten Entscheidungen, zuletzt im Urteil des Senats vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 -).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Soweit dem Angeklagten Go. Mord an Gisela G. zur Last liegt, folgt dies aus § 69 Abs. 1 StGB und § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (vgl. BVerfG JZ 69, 505).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Diese Grausamkeit, die von den befehlsgebenden Tätern aus unbarmherziger, gegen die jüdische Bevölkerung gerichteter Gesinnung gewollt, mindestens gebilligt war (vgl. BGHSt 3, 180), und die die Angeklagten aus eigener Anschauung kannten und durch die Art ihrer Mitwirkung förderten, ist, wie der Senat in dem Urteil 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 entschieden hat, ein tat-, nicht täterbezogenes Merkmal, das nicht unter § 50 Abs. 2 StGB fällt (vgl. zum Merkmal der Heimtücke BGHSt 23, 103).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    § 254 Abs. 1 StPO betrifft nur die Verlesbarkeit von Protokollen zum Zweck der Beweisaufnahme; die Vorschrift schließt nicht aus, daß andere Urkunden - hier der Brief des Angeklagten -, die ein Schuldbekenntnis enthalten, nach § 249 StPO verlesen und verwertet werden (BGHSt 20, 160; vgl. Geier in Löwe-Rosenberg, StPO, 21. Aufl., § 249 Anm. 1).
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Diese Grausamkeit, die von den befehlsgebenden Tätern aus unbarmherziger, gegen die jüdische Bevölkerung gerichteter Gesinnung gewollt, mindestens gebilligt war (vgl. BGHSt 3, 180), und die die Angeklagten aus eigener Anschauung kannten und durch die Art ihrer Mitwirkung förderten, ist, wie der Senat in dem Urteil 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 entschieden hat, ein tat-, nicht täterbezogenes Merkmal, das nicht unter § 50 Abs. 2 StGB fällt (vgl. zum Merkmal der Heimtücke BGHSt 23, 103).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Sie steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats in BGHSt 18, 349, auf die zuletzt in BGHSt 22, 289, 293 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] verwiesen wurde und von der abzuweichen auch jetzt kein Anlaß besteht.
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Das Schwurgericht verkennt hierbei, daß Haft schon dann im Sinne des § 60 StGB anrechnungsfähig ist, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den Handlungen steht, die den Gegenstand des Strafverfahrens bilden (OGHSt 1, 95, 104; 171, 173; BGHSt 4, 325, 326 [BGH 17.09.1953 - 4 StR 791/52], sowie BGH in zahlreichen nicht veröffentlichten Entscheidungen, zuletzt im Urteil des Senats vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 -).
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
    Auszug aus BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68
    Der Hilfserwägung kommt deshalb in keinem Zusammenhang Bedeutung zu (vgl. BGHSt 7, 359).
  • BGH, 18.05.1971 - 1 StR 110/70

    Revisionsgrund der Vorwegnahme des Sachergebnisses - Revisionsgrund der

    Dieses Merkmal ist, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68; vom 28. Januar 1970 - 2 StR 337/68; vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 bei Dallinger MDR 1970, 382; vom 29. September 1970 - 1 StR 78/70), tatbezogen und deshalb kein persönlicher Umstand im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB.

    Das Revisionsgericht kann auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen selbst zu einer Bejahung des Merkmals der Grausamkeit und der Voraussetzungen der inneren Tatseite gelangen (BGH, Urteile vom 28. Januar 1970 - 2 StR 337/68; vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 bei Dallinger MDR 1970, 382).

  • LG Heilbronn, 24.05.1973 - Ks 8/72

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden sowie eines partisanenverdächtigen

    Die Grausamkeit ist in den Umständen, insbesondere den den Opfern bereiteten seelischen Qualen zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1970, 2 StR 337/68 - nicht veröffentlicht).

    Dass sie seinerzeit möglicherweise auf Grund einer anderen rechtlichen Würdigung dieser Tat, nämlich nicht wegen der Mitwirkung an der Judentötung als solcher, angeordnet wurde, steht einer Anrechnung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1970, 2 StR 337/68 ).

  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

    Selbst wenn die Einzelheiten, die im vorliegenden Verfahren eine Rolle spielten, dabei nicht zur Sprache gekommen sein sollten, würde das für eine Anrechenbarkeit genügen (BGH im Urteil gegen Kna. vom 28.1.1970, 2 StR 337/68 Seite 21 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.09.1970 - 1 StR 78/70

    Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte - Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung

    So hat der Bundesgerichtshof diese im Urteil BGHSt 22, 375 noch offengelassene Frage (vgl. Seite 382 a.a.O.) inzwischen mehrfach entschieden (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68 - insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt -, vom 28. Januar 1970 - 2 StR 337/68 -, vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - insoweit in BGHSt 23, 224 nicht abgedruckt - und vom 7. April 197[xxxxx] 5 StR 100/69 -).
  • LG Darmstadt, 30.11.1970 - 2 Ks 1/66

    Massenerschiessung von Juden im Wald von Sheparowce bei Kolomea sowie im

    Auf die Revision des Angeklagten ist durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.1.1970 - 2 StR 337/68 - das Verfahren insoweit gemäss § 154 StPO eingestellt worden, als dem Angeklagten die Beteiligung an der Erschiessung von hundert Juden am 12.10.1942 zur Last gelegt worden ist; zugleich ist das Urteil des Schwurgerichts, soweit es den Angeklagten betrifft, im Gesamtstrafenausspruch mit den hierzu getroffenen Feststellungen aufgehoben worden.
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