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BGH, 28.02.1991 - III ZR 266/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufstellung eines Umlegungsplanes - Erörterung mit den Eigentümern - Begründung des Umlegungsplanes - Zulässigkeit des Umstellungsplanes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BauGB § 66
Anforderungen an die Begründung eines Umlegungsplans
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 1022
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1988 - III ZR 63/87
Zusammenrechnung der Beschwerdewerte in dem Baulandverfahren; Änderung einer …
Auszug aus BGH, 28.02.1991 - III ZR 266/89
Dies setzt vielmehr voraus, daß die Revisionsführer im Einzelfall in einer engen Verbindung stehen, die einer Streitgenossenschaft ähnelt (Senatsurteil BGHZ 105, 386, 388 f.) [BGH 10.11.1988 - III ZR 63/87] und eine Zusammenrechnung der Beschwerdewerte in entsprechender Anwendung des § 5 ZPO rechtfertigt. - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 28.02.1991 - III ZR 266/89
Die Revision der Beteiligten zu 2 bis 6 wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 554 b ZPO) und hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
- BGH, 20.03.1997 - III ZR 133/96
Begriff der Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Bebauung einschließlich …
Soweit einzelne Stimmen darüber hinaus den Standpunkt vertreten, ordnungsmäßige Bebauung einschließlich Erschließung im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 BauGB setze voraus, daß die Erschließung allgemein "den rechtlichen Anforderungen" genüge, und damit offenbar meinen, dazu gehöre auch die Anpassung der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse an die tatsächlichen Gegebenheiten im Grenzbereich von Straße bzw. Bürgersteig und Anliegergrundstücken (…Schriever aaO. Rn. 17 im Anschluß an das unveröffentlichte Urteil LG Arnsberg vom 27. November 1987 - 6 O (Baul) 8/87;… in diesem Sinne auch Dieterich aaO. Rn. 515), so ist ihnen darin nicht zu folgen (zutreffend LG Frankenthal GuG 1991, 214 f).