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   BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78   

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BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78 (https://dejure.org/1979,769)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - VIII ZR 37/78 (https://dejure.org/1979,769)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - VIII ZR 37/78 (https://dejure.org/1979,769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung eines Akkreditivs - Schadensersatz wegen einer ausgebliebenen Lieferung von Stoffen - Eröffnung des räumlichen Anwendungsbereichs des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 193
  • NJW 1979, 1779
  • MDR 1979, 839
  • DB 1979, 1646
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).

    Demgegenüber wird der sogen, hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt; es handelt sich vielmehr um eine vom Gericht vorgenommene vernünftige Interessenabwägung auf objektiver Grundlage (BGHZ 7, 231, 235).

  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Mit der Erklärung, nach fruchtlosem Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, macht aber ein Gläubiger im Rahmen des § 326 Abs. 1 BGB in aller Regel von der ihm eingeräumten Befugnis, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen, Gebrauch (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - VIII ZR 56/75 = WM 1976, 1277, 1278; RGZ 114, 3, 7; Erman/Battes BGB, 6. Aufl. § 326 Rdn. 37 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 259/69

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72

    Geltung deutschen Rechts kraft hypothetischen Parteiwillens

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZR 210/54

    Schuldstatut und Währungsstatut

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • BGH, 17.01.1966 - VII ZR 54/64

    Leistungsstörungen beim Darlehensvertrag - Zubilligung eines

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte.
  • BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52

    Liegegeld im Binnenschiffahrtsrecht

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55

    Vertragsstatut des HVV, stillschweigende Rechtswahl, Indizien, Handelsbrauch,

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte.
  • BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69

    Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel - Internationale Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78
    Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte.
  • RG, 18.05.1926 - II 154/25

    Fristsetzung und Rücktritt

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Die damit verbundene Nachfristsetzung setzt insofern begrifflich die Erfüllungsbereitschaft des Gläubigers für die Dauer der Nachfrist voraus (Senat BGHZ 74, 193, 202) .
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung müssen in derselben Erklärung des Gläubigers enthalten sein (RGZ 120, 193, 195; BGHZ 74, 193, 203).
  • BGH, 04.12.1985 - VIII ZR 17/85

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

    Vielmehr ist dieses Gesetz als innerstaatlich geltendes Recht (vgl. BGHZ 74, 193, 197) von deutschen Gerichten gemäß Art. 1 unmittelbar kraft Gesetzes anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Art. 1 erfüllt sind und die Parteien die Anwendung des Gesetzes nicht nach Art. 3 ausgeschlossen haben.

    Die Anforderungen an einen solchen Ausschluß sind nach dem Urteil des Senats vom 28. März 1979 (BGHZ 74, 193, 196 f. m. w. Nachw. = LM EKG Nr. 1 m. Anm. Hiddemann) nicht dem jeweiligen unvereinheitlichten nationalen Recht zu entnehmen, sondern aus dem Einheitsrecht zu entwickeln.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. März 1979 (aaO 199 m. Nachw. zu der im Schrifttum umstrittenen Frage) erhebliche Bedenken gegen eine Berücksichtigung des hypothetischen Parteiwillens bei der Ermittlung einer stillschweigenden Ausschlußvereinbarung geäußert, ohne die Frage abschließend entscheiden zu müssen.

    Der hypothetische Parteiwille dagegen hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Parteiautonomie, weil er nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Vertragschließenden, sondern aufgrund einer vom Gericht vorgenommenen Interessenabwägung auf objektiver Grundlage bestimmt wird (BGHZ 74, 193, 199).

  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    In der Ankündigung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, kommt die nach § 326 BGB erforderliche Ablehnung der weiteren Erfüllung des Vertrags hinreichend zum Ausdruck (BGHZ 74, 193, 202).
  • OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
    Auch eine durch die Nichteinhaltung der Nachfrist aufschiebend bedingte Aufhebungserklärung, wie sie grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGHZ 74, 193, 204 und Schlechtriem-Huber a.a.O. Art. 49 CISG Rdn. 31) wird man in den genannten Schreiben der Klägerin ebensowenig wie in ihrem Fax vom 3. November 1994 sehen können, weil dies voraussetzte, daß die Klägerin sich mit diesen Schreiben tatsächlich ihres Wahlrechts zwischen Vertragserfüllung und Sekundäransprüchen begeben wollte.
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Dazu genügt aber die Androhung einer Schadensersatzforderung, wenn sich diese klar auf den Nichterfüllungsschaden (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB) bezieht (BGHZ 74, 193, 202; MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 326 Rdn. 47).
  • OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 88/96

    Anspruch auf Minderung und Schadensersatz wegen Mängeln beim Werkvertrag;

    Entscheidend ist insoweit, daß - wie hier - eine Verpflichtung der Beklagten zur Errichtung/Fertigstellung der Eigentumswohnung bestand (st. Rspr. des BGH, vgl. nur BGHZ 68, 372; 74, 204 [BGH 28.03.1979 - VIII ZR 37/78] ; 87, 112) [BGH 09.03.1983 - VIII ZR 11/82] .
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 39/86

    Rechtsfolgen des unterlassenen Abrufs von Lieferungen aus einem

    Demgegenüber ist ohne Belang, ob sie überhaupt eine Aufhebungserklärung innerhalb kurzer Frist (Art. 11 EKG) abgegeben hat, was das Berufungsgericht verneint (vgl. zur Aufhebungserklärung BGHZ 74, 193, 200 ff.).
  • LG Köln, 05.05.1988 - 83 O 42/87
    War dies nicht der Fall, so reicht das für eine negative Rechtswahl nicht aus, BGHZ 74, 193, 197; BGH NJW 1986, 1429, 1430.
  • LG Bonn, 21.04.1982 - 12 O 154/81

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Anspruch auf Kaufpreiszahlung

    Gerade die Klausel "es gilt Jsches Recht" führt zur Anwendbarkeit des EKG (vgl. Stötter, Internationales Einheits-Kaufrecht, 1975, Anm.2 c zu Art. 3 EKG ; Dölle, Komm. z. EKG, Rdnr. 9 zu Art. 3 EKG; BGH NJW 79, 1779).
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