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BGH, 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer als Gegenvorstellung zu behandelnden "außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung einer als Gegenvorstellung zu behandelnden "außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit"
- rechtsportal.de
Zurückweisung einer als Gegenvorstellung zu behandelnden "außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09
- BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
- BGH, 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine …
Auszug aus BGH, 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10
Der gegen diesen Beschluss mit Schriftsatz vom 1. März 2011 eingelegte Rechtsbehelf des Antragstellers ist als "außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit" nicht statthaft, denn für einen solchen Rechtsbehelf ist neben der hier durch § 215 Abs. 3 BRAO i. V. m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. und § 29a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGG a. F. eröffneten Möglichkeit der Anhörungsrüge kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 82/07, juris Rn. 4).