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   BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70   

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https://dejure.org/1970,4424
BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70 (https://dejure.org/1970,4424)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1970 - 4 StR 78/70 (https://dejure.org/1970,4424)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1970 - 4 StR 78/70 (https://dejure.org/1970,4424)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Einwendungen gegen die Wahlverurteilung wegen schweren Diebstahls oder Hehlerei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70
    Jedenfalls gibt das Urteil nichts dafür her, daß S. von K.-B. mehr, als er selbst für die Diebesbeute aufgewendet hatte, erhalten hat oder daß er sich doch, was genügen würde (vgl. BGHSt 6, 59; 15, 53, 55), [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]irgendeinen seine Aufwendungen übersteigenden Nutzen von seiner Handlungsweise versprochen hat.
  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70
    Jedenfalls gibt das Urteil nichts dafür her, daß S. von K.-B. mehr, als er selbst für die Diebesbeute aufgewendet hatte, erhalten hat oder daß er sich doch, was genügen würde (vgl. BGHSt 6, 59; 15, 53, 55), [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]irgendeinen seine Aufwendungen übersteigenden Nutzen von seiner Handlungsweise versprochen hat.
  • BGH, 17.09.1957 - 5 StR 222/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70
    Der Begriff des "Ansichbringens" erfordert vielmehr den auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters (oder eines Mittelsmanns) im Einverständnis beider Beteiligten vollzogenen Erwerb einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sache (vgl. BGH Urteile vom 17. September 1957 - 5 StR 222/57 - bei Dallinger MDR 1958, 13; vom 23. April 1969 - 3 StR 54/69 - bei Dallinger MDR 1969, 723).
  • BGH, 23.04.1969 - 3 StR 54/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls im Rückfall,

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70
    Der Begriff des "Ansichbringens" erfordert vielmehr den auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters (oder eines Mittelsmanns) im Einverständnis beider Beteiligten vollzogenen Erwerb einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sache (vgl. BGH Urteile vom 17. September 1957 - 5 StR 222/57 - bei Dallinger MDR 1958, 13; vom 23. April 1969 - 3 StR 54/69 - bei Dallinger MDR 1969, 723).
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