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   BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80   

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https://dejure.org/1983,3189
BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80 (https://dejure.org/1983,3189)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1983 - I ZR 202/80 (https://dejure.org/1983,3189)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1983 - I ZR 202/80 (https://dejure.org/1983,3189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß durch eine Verletzung des Gerätesicherheitsgesetzes - Erforderlichkeit der Verwendung einer Schutzvorrichtung für einen Gewindeschneider - Angebot von Zubehör nur gegen Aufpreis - Werbung für eine Maschine in nicht betriebsbereitem Zustand, bei der der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 24
  • GRUR 1983, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 18.12.1964 - BT-Drs IV/2860
    Auszug aus BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80
    Das Gerätesicherheitsgesetz geht zurück auf das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedete Übereinkommen Nr. 119 über den Maschinenschutz (BT-Drucks. IV/2860), durch das erreicht werden sollte, daß die Mitgliedsstaaten durch gesetzgeberische oder andere, ebenso wirksame Maßnahmen dafür sorgen, daß Maschinen nicht verkauft, vermietet, auf andere Weise überlassen oder ausgestellt werden, bei denen hervorstehende Teile der beweglichen Maschinenelemente und Antriebselemente nicht genügend geschützt sind, und daß Maschinen nicht verwendet werden, bei denen nicht alle gefährlichen Teile zur Verhütung von Unfällen gesichert sind (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. V/834, S. 5 und Art. 2 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens 119, BT-Drucks. IV/2860, S. 2, 3).
  • OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00

    Schutzfunktion des Gerätesicherheitsgesetzes - GSG

    Und selbst wenn es im Grundsatz bejaht wird, kann dies in Anbetracht der angesprochenen generellen Unbestimmtheit der Norm jedenfalls nur für solche Fälle gelten, für die ihr Regelungsgehalt eindeutig ist und ein Verbot so deutlich erkennen lässt, dass seine Nichtbeachtung im Wettbewerb den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Sinn des § 1 UWG begründen kann (vgl. BGH MDR 1984, 24 - Gewindeschneidemaschine).

    Für eine Beschränkung des Gebots in § 3 GSG auf die vom Gerät selbst ausgehenden Gefahren sprechen außerdem praktische und wirtschaftliche Gesichtspunkte (vgl. BGH MDR 1984, 24 - Gewindeschneidemaschine).

  • LG Stuttgart, 10.10.1996 - 17 O 198/96

    Berechnung der zulässigen Werbeunterbrechungen von Spielfilmen im privaten

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  • LG Hamburg, 05.06.2015 - 315 O 95/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Garagentorantriebe mit ungültigem Prüfsiegel und

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ersichtlich weder positiv noch negativ entschieden, ob das Produktsicherheitsgesetz (bzw. seine Vorläufer), zu marktregulierenden Normen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG bzw. vormals § 1 UWG (Vorsprung durch Rechtsbruch) zu zählen ist (vgl. BGH GRUR 1983, 585, 586 - Gewindeschneidemaschine ); BGH GRUR 2010, 1122 - Gas-Heizkessel ).
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