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BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit - Berechnungsgrundlagen für die maßgebliche Blutalkoholkonzentrationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die mitgeteilten Blutalkoholkonzentrationen jeweils ermittelt worden sind, so daß eine revisionsgerichtliche Überprüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Voraussetzungen bei seiner Berechnung ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 7, 8, 15, 20).Dem Blutalkoholgehalt kommt dabei nach ständiger Rechtsprechung eine gewichtige Indizwirkung zu (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12 bis 15), während andererseits planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen - von dem im vorliegenden Fall ohnehin schwerlich die Rede sein kann -, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen; diesen Umständen kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung ein eher beschränkter Beweiswert zu (BGHSt 35, 308, 311 m.w.N.).
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Insbesondere bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts, bei Tötungsdelikten im Hinblick auf die erhöhte Hemmschwelle bei Werten von 2, 2 %o an liegt die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit jedenfalls nahe (BGHSt 37, 231, 235 m.w.N.). - BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Dem Blutalkoholgehalt kommt dabei nach ständiger Rechtsprechung eine gewichtige Indizwirkung zu (…vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12 bis 15), während andererseits planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen - von dem im vorliegenden Fall ohnehin schwerlich die Rede sein kann -, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen; diesen Umständen kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung ein eher beschränkter Beweiswert zu (BGHSt 35, 308, 311 m.w.N.).
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89
Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist sodann zugunsten des Angeklagten mit dem nach medizinischen Erkenntnissen niedrigsten Abbauwert, Resorptionsdefizit und Reduktionsfaktor zu rechnen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19, 22, 23 jeweils m.w.N.). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die mitgeteilten Blutalkoholkonzentrationen jeweils ermittelt worden sind, so daß eine revisionsgerichtliche Überprüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Voraussetzungen bei seiner Berechnung ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 7, 8, 15, 20). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - …
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist sodann zugunsten des Angeklagten mit dem nach medizinischen Erkenntnissen niedrigsten Abbauwert, Resorptionsdefizit und Reduktionsfaktor zu rechnen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19, 22, 23 jeweils m.w.N.). - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Dem Blutalkoholgehalt kommt dabei nach ständiger Rechtsprechung eine gewichtige Indizwirkung zu (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12 bis 15), während andererseits planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen - von dem im vorliegenden Fall ohnehin schwerlich die Rede sein kann -, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen; diesen Umständen kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung ein eher beschränkter Beweiswert zu (BGHSt 35, 308, 311 m.w.N.). - BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Dem Blutalkoholgehalt kommt dabei nach ständiger Rechtsprechung eine gewichtige Indizwirkung zu (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12 bis 15), während andererseits planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen - von dem im vorliegenden Fall ohnehin schwerlich die Rede sein kann -, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen; diesen Umständen kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung ein eher beschränkter Beweiswert zu (BGHSt 35, 308, 311 m.w.N.). - BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an …
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die mitgeteilten Blutalkoholkonzentrationen jeweils ermittelt worden sind, so daß eine revisionsgerichtliche Überprüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Voraussetzungen bei seiner Berechnung ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 7, 8, 15, 20). - BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92
Bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist sodann zugunsten des Angeklagten mit dem nach medizinischen Erkenntnissen niedrigsten Abbauwert, Resorptionsdefizit und Reduktionsfaktor zu rechnen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19, 22, 23 jeweils m.w.N.). - BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - …
- BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration …
- BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89
Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von …
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
Der 5. Strafsenat schloß sich in Beschlüssen vom 28. April 1992 - 5 StR 171/92 - (NStE Nr. 68 zu § 21 StGB), v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93-, v. 17. August 1993 - 5 StR 471/93 - und v. 21. Mai 1996 - 5 StR 190/96 - dem Urteil BGHSt 37, 231 an.