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   BGH, 28.05.1976 - IV ZB 56/75   

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https://dejure.org/1976,1705
BGH, 28.05.1976 - IV ZB 56/75 (https://dejure.org/1976,1705)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1976 - IV ZB 56/75 (https://dejure.org/1976,1705)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1976 - IV ZB 56/75 (https://dejure.org/1976,1705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt - Ordnungsgemäße Versorgung und Erziehung des Kindes - Berücksichtigung des Schuldspruchs bei der Sorgerechtszuteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 334
  • NJW 1976, 1540
  • MDR 1976, 1006
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1951 - IV ZB 18/51

    Schuldausspruch und Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - IV ZB 56/75
    Dieser, von anderen Oberlandesgerichten (KG DR 1940, 2166; DR 1943, 693; DJ 1944, 323; JFG 19, 269; 22, 271; Celle MDR 1947, 154; Schleswig SchlHA 1949, 341; Tübingen DRZ 1948, 100; Neustadt SJZ 1949, 117) nicht geteilten Auffassung ist der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 3. Juli 1951 (BGHZ 3, 52) entgegengetreten.
  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 76/77

    Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs - Zuständigkeit eines Gerichts - Entscheidung

    Das Landgericht scheint demnach der Auffassung zu sein, daß trotz der Streichung des § 1671 Abs. 3 Satz 2 BGB das Vorrecht des nichtschuldigen Ehegatten in den Fällen, in denen die Scheidung vor dem 1. Juli 1977 ausgesprochen wurde, zu beachten sei und deshalb für die Regelung gemäß § 1671 Abs. 3 BGB die vom Senat in BGHZ 66, 334 aufgestellten Grundsätze maßgeblich seien.

    Dieser Gesichtspunkt, auf den der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 66, 334, 340 (unter II 3) hingewiesen hat, kann jedoch ebensowenig allein entscheidend sein wie der Umstand, daß die Wohnung der Mutter moderner und komfortabler ist als diejenige, die der Vater und die Großmutter väterlicherseits bewohnen.

  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 3/77

    Anordnung nach § 1666 Abs. 1 BGB durch das Beschwerdegericht

    Denn die elterliche Gewalt ist zwar ein den Eltern verfassungsrechtlich garantiertes, gleichwohl aber pflichtgebundenes Schutzverhältnis im Interesse des Kindes (BVerfGE 37, 217, 252; BGH NJW 1976, 1540, 1541).
  • BGH, 20.12.1978 - VI ZB 3/77
    Denn die elterliche Gewalt ist zwar ein den Eltern verfassungsrechtlich garantiertes, gleichwohl aber pflichtgebundenes Schutzverhältnis im Interesse des Kindes (BVerfGE 37, 217, 252; BGH NJW 1976, 1540, 1541).
  • BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77

    Beantragung einer Entziehung der gesamten elterlichen Gewalt; Entziehung des

    Das auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ( § 1631 Abs. 1 BGB ) beruhende Recht auf Herausgabe des Kindes ( § 1632 Abs. 1 BGB ) darf aber von den sorgeberechtigten Eltern nur zum Wohle des Kindes geltend gemacht werden; denn die elterliche Gewalt ist zwar ein den Eltern verfassungsrechtlich garantiertes, gleichwohl aber pflichtgebundenes Schutzrecht ausschließlich im Interesse eines Minderjährigen (BGH NJW 1976, 1540 = FamRZ 1976, 446/447; FamRZ 1974, 595/597; vgl. BVerfG NJW 1968, 2233/2235 r. Sp.).
  • LG Stuttgart, 07.03.1978 - 2 T 55/78

    Änderung des Vornamens eines Adoptivkindes auf Grund schwerwiegender Gründe zum

    Der Begriff "aus schwerwiegenden Gründen" ist bereits dann erfüllt, wenn dem Wohle des Kindes bei der geänderten Namensführung erheblich besser gedient ist, als wenn es seinen bisherigen Namen führt (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung zur ähnlichen Formulierung in § 1671 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F.: BGH NJW 1976, 1540).
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