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   BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86   

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https://dejure.org/1986,1701
BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86 (https://dejure.org/1986,1701)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1986 - 3 StR 177/86 (https://dejure.org/1986,1701)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86 (https://dejure.org/1986,1701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf Grund des Grundsatzes der Spezialität - Ausschluss der Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt auf Grund des Grundsatzes der Spezialität - Anwendung des Verbots der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 557
  • StV 1987, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 353/63

    Auslieferung zur Strafverfolgung - Auslieferung bei Fällen minderer Bedeutung

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis der Spezialität (vgl. BGHSt 19, 118, 119; 31, 51, 52 [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]; BGH NJW 1965, 1672) besteht nicht.

    Der Grundsatz der Spezialität schließt eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt zugrundeliegt (§ 264 StPO) und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK; vgl. BGHSt 19, 118 f; 20, 109 f [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64]; BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78; BGH NStZ 1985, 318).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Es findet nur auf Entscheidungen deutscher Gerichte Anwendung (BverfGE 12, 62, 66; vgl. auch Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. Einleitung Rdn. 176, 177).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Teil des dem Angeklagten angelasteten Tuns und steht mit dem als Handeltreiben beurteilten Verhalten in Tateinheit (BGHSt 31, 163 f).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Auch das von Amts wegen zu beachtende Verbot einer Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG; vgl. auch BGHSt 20, 292, 293) ist nicht verletzt.
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Auch die rechtliche Würdigung ist nicht zu beanstanden, gegen das Verbot der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verstößt auch derjenige, der Rauschgift einführen läßt (vgl. BGH StV 1985, 106, 107; vgl. auch Körner, BtMG, 2. Aufl. Rdn. 303 zu § 29 BtMG).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Nach dem Grundsatz der Spezialität darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für welche die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 15, 125, 126; 22, 307) [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67].
  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis der Spezialität (vgl. BGHSt 19, 118, 119; 31, 51, 52 [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]; BGH NJW 1965, 1672) besteht nicht.
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 782/84

    Rechtliche Wirkungen der Bestimmungen des Europäischesn

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Der Grundsatz der Spezialität schließt eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt zugrundeliegt (§ 264 StPO) und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK; vgl. BGHSt 19, 118 f; 20, 109 f [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64]; BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78; BGH NStZ 1985, 318).
  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 435/64

    Bestrafung eines Täters in Deutschland und in Österreich - Auslieferung nach

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Der Grundsatz der Spezialität schließt eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt zugrundeliegt (§ 264 StPO) und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK; vgl. BGHSt 19, 118 f; 20, 109 f [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64]; BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78; BGH NStZ 1985, 318).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 241/60
    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86
    Nach dem Grundsatz der Spezialität darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für welche die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 15, 125, 126; 22, 307) [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67].
  • BGH, 22.06.1965 - 1 StR 208/65
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 426/78

    Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung - Das Europäische

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Im Rahmen dieses historischen Vorgangs sind die Gerichte des ersuchenden Staates nicht gehindert, die Tat abweichend rechtlich oder tatsächlich zu würdigen, soweit insofern ebenfalls Auslieferungsfähigkeit besteht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684; Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, NStZ-RR 2000, 333; Urteil vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl. § 72 Rn. 20; Vogler aaO § 11 Rn.15 f.).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Darüber hinaus schließt Art. 14 Abs. 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihr derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und die Tatbestandsmerkmale der rechtlich neu gewürdigten strafbaren Handlung die Auslieferung gestatten würden (BGH, Urteil vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, StV 1987, 6).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    bb) Nach dem von Amts wegen zu beachtenden Grundsatz der Spezialität (Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk; Art. 21 Abs. 1 des spanischen Gesetzes über die Auslieferung vom 21. März 1985; vgl. Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. 11 S 28 Rdn. 13; 111 1 Rdn. 15) darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 22, 307; 29, 94, 95 f.; 31, 51, 52; 34, 352, 353; BGH StV 1987, 6).

    Der auslieferungsrechtliche Tatbegriff entspricht dabei dem prozessualen Tatbegriff des § 264 StPO (BGHSt 22, 307, 308; BGH GA 1977, 110; NStZ 1986, 557, 558; Meurer, Die Tatidentität im Auslieferungsrecht (Diss. 1984) S. 44 ff. (46); Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. Art. 14 EuAlÜbk Rdn. 5 ff., § 11 IRG Rdn. 13, § 72 IRG Rdn. 20).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Nach dem im Verhältnis zur Schweiz geltenden Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK schließt der Spezialitätsvorbehalt jedoch eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt (§ 264 StPO) zugrunde liegt und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (BGH NStZ 1985, 318; 1986, 557f).
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03

    Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte

    Die Gerichte des ersuchenden Staates sind nicht gehindert, innerhalb des historischen Lebenssachverhaltes die Tat abweichend rechtlich oder tatsächlich zu beurteilen, soweit insofern ebenfalls Auslieferungsfähigkeit besteht (BGH NStZ 1986, 557; Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 2003 Rdn. 94).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

    Auch der im Hinblick auf die Auslieferungsbewilligung geltende Spezialitätsgrundsatz hindert eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 5 StR 248/00).
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