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BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise der Versicherungsprämien als eine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 1 Abs. 2; BGB § 506 Abs. 1
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise der Versicherungsprämien als eine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 14.04.2011 - 34 C 289/10
- LG Düsseldorf, 09.03.2012 - 22 S 101/11
- BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12
Mit Urteil vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, WM 2013, 358-361) hat der Senat entschieden, dass es sich bei der vertraglich vereinbarten unterjährigen Zahlungsweise der Versicherungsprämien nicht um eine Kreditgewährung in Form eines entgelt lichen Zahlungsaufschubs nach § 1 Abs. 2 VerbrKrG, § 499 Abs. 1 BGB a. F. (nunmehr § 506 Abs. 1 BGB) handelt. - BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02
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Auszug aus BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12
Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1).