Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16876
BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16876)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - IV ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16876)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - IV ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise der Versicherungsprämien als eine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 1 Abs. 2; BGB § 506 Abs. 1
    Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise der Versicherungsprämien als eine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12
    Mit Urteil vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, WM 2013, 358-361) hat der Senat entschieden, dass es sich bei der vertraglich vereinbarten unterjährigen Zahlungsweise der Versicherungsprämien nicht um eine Kreditgewährung in Form eines entgelt lichen Zahlungsaufschubs nach § 1 Abs. 2 VerbrKrG, § 499 Abs. 1 BGB a. F. (nunmehr § 506 Abs. 1 BGB) handelt.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - IV ZR 128/12
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht