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   BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83   

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https://dejure.org/1984,3261
BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83 (https://dejure.org/1984,3261)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - III ZR 89/83 (https://dejure.org/1984,3261)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 (https://dejure.org/1984,3261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 870
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp am 28. Juni 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen:.

    Sie hat auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83
    Die von dem Beklagten erklärte Aufrechnung ist zulässig und materiell-rechtlich wirksam, obwohl Forderung und Gegenforderungen in verschiedenen Rechtswegen - die eine vor dem ordentlichen Gericht, die anderen nach Einspruch und Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht - geltend zu machen sind (BGHZ 16, 124, 127).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83
    Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen beiden Parteien im Verhältnis der Werte von Revision und Anschlußrevision zur Last (BGHZ 80, 146, 147).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen begründen keine Entschädigungsansprüche wegen Eingriffs in das Eigentum (Senatsurteil vom 28. April 1960 - III ZR 22/59 = BGHZ 32, 240, 244 ff.); insbesondere aus Anordnung und Vollziehung eines Steuerarrestes lassen sich Ansprüche dieser Art nicht herleiten, weil hier das Schadensbild und seine Ausgleichung nicht von einem zu Unrecht abverlangten "Sonderopfer" geprägt wird (Senatsurteil vom 25. Mai 1959 - III ZR 39/58 = BGHZ 30, 123, 125 f.; Beschl. des Senats vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 - VersR 1984, 870 ).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    In der Senatsrechtsprechung ist nämlich seit langem anerkannt, daß - hier unterstellt - rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen, auch solche zur Durchsetzung von Steuerforderungen, keine Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs begründen können, weil hier das Schadensbild und seine Ausgleichung nicht von einem zu Unrecht abverlangten "Sonderopfer im Interesse des Allgemeinwohls" geprägt wird (Senatsurteile BGHZ 30, 123 und 32, 240; Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 = WM 1984, 1240; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 = WM 1986, 204, 207; insoweit in NJW 1986, 2952 nicht abgedruckt; vgl. auch Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 46).
  • BGH, 04.06.1987 - III ZR 88/86

    Nachträgliche Verzinsung von Wohnungsfürsorgemitteln

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 (III ZR 89/83 = BGHZ 92, 94 [BGH 12.07.1984 - III ZR 98/83]) ausgesprochen, daß die in § 87 a Abs. 5 II. WoBauG i.V.m. § 18 a WoBindG, § 44 Abs. 3 II. WoBauG und der Ersten Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung getroffene Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

    Die gesetzliche Regelung in §§ 87 a Abs. 5, 44 Abs. 3 II. WoBauG, §§ 18 a ff WoBindG i.V.m. 1. ZinsVO NW greift nicht nur unmittelbar in den privatrechtlichen Darlehensvertrag ein (Senatsurteil vom 12. Juli 1984 a.a.O. S. 97), sondern sie stellt sich auch als gesetzliche Ergänzung des Bewilligungsbescheids dar.

  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86

    Genehmigungsfähigkeit eines Drachenflugexperiments; Amtspflichten der

    Für die Feststellung der Ursächlichkeit einer Amtspflichtverletzung ist, soweit es nicht um eine Ermessensentscheidung geht, darauf abzustellen, wie die Behörde nach Auffassung des über den Ersatzanspruch urteilenden Gerichts richtigerweise hätte entscheiden müssen (Senatsurteil v. 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 - WM 1986, 204, 206 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.06.1986 - III ZR 12/85

    Kommunale Enteignung - Auskunft - Dritte - Höhe - Anspruch auf Schadenseratz

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verschulden des amtspflichtwidrig handelnden Bediensteten zu verneinen, wenn ein mit mehreren rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtshandlung für rechtmäßig gehalten hat (BGHZ 17, 153, 158; 27, 338, 343; 68, 142; 78, 274, 279; Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 = VersR 1984, 870).
  • LG Berlin, 02.11.1999 - 13 O 90/96

    Amtspflicht zur richtige Anwendung aller Gesetze, der allgemeinen

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