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   BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93   

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https://dejure.org/1993,5253
BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93 (https://dejure.org/1993,5253)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1993 - 2 StR 78/93 (https://dejure.org/1993,5253)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 2 StR 78/93 (https://dejure.org/1993,5253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der verspäteten Urteilsabsetzung - Revisionsgrund der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei einem die Zuständigkeit begründeten Sachzusammenhang mit einem Ermittlungskomplex - Wirksame Einsetzung eines Hilfsschöffen als Hauptschöffe aufgrund todesbedingtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 49 Abs. 2; StPO § 60 Nr. 2 § 275 § 338 Nr. 7
    Gerichtsverfassungsrecht: Hilfsschöffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85

    Vorbereitung der Schöffenwahl in Hamburg durch die Bezirksversammlungen

    Auszug aus BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93
    Das Verfahren des Schöffenwahlausschusses zur Bestimmung der Schöffen erfüllte die Voraussetzungen einer rechtsgültigen Wahl (vgl. BGH NJW 1986, 1358).
  • BGH, 22.05.1992 - 2 StR 207/92

    Vereidigungsverbot bei Beteiligung durch unterlassene Hilfeleistung

    Auszug aus BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93
    Die Tat (im verfahrensrechtlichen Sinne, vgl. BGH StV 1992, 547) bestand - sieht man von der Rauschgiftverwahrung für "T." ab - hier darin, daß der Angeklagte Rauschgift an D'An. lieferte.
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93
    Der Senat hat dies bereits wiederholt entschieden (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2, BGH, Beschl. v. 3. März 1993 - 2 StR 636/92) und hält daran fest.
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.1984 - 88 Js 10495/82
    Auszug aus BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93
    Daß die als Schöffe aufgeführte Person schon vor der Schöffenwahl verstorben war, also nicht mehr Schöffe geworden ist, macht insoweit keinen Unterschied: ihre Streichung ist auch in diesem Falle geboten und äußert die daran von Gesetzes wegen geknüpfte Rechtsfolge (vgl. für den Fall der ungültigen Wahl: LG Frankfurt am Main NJW 1985, 928 [LG Frankfurt am Main 20.12.1984 - 88 Js 10495/82]).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 636/92

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93
    Der Senat hat dies bereits wiederholt entschieden (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2, BGH, Beschl. v. 3. März 1993 - 2 StR 636/92) und hält daran fest.
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