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   BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93   

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https://dejure.org/1993,11301
BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,11301)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1993 - X ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,11301)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1993 - X ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,11301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sensorsystem für die Winkelgeschwindigkeit - Widerruf eines Patents - Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Die Begründung darf sich nicht in inhaltsleeren Redensarten erschöpfen oder so unverständlich und verworren sein, daß aus ihr nicht mehr zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; BGH, Beschl. v. 09.07.1980 - X ZB 9/79, GRUR 1980, 984 - Tomograph; BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Die Begründung darf sich nicht in inhaltsleeren Redensarten erschöpfen oder so unverständlich und verworren sein, daß aus ihr nicht mehr zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; BGH, Beschl. v. 09.07.1980 - X ZB 9/79, GRUR 1980, 984 - Tomograph; BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Sen.Beschl. v. 02.03.1993 - X ZB 14/92 - Rohrausformer, GRUR 1993, 655), kann im Verfahren der Rechtsbeschwerde eine nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärte Teilung des Patents nicht berücksichtigt werden.
  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92

    Vertretungsregelung im Rahmen senatsinterner Mitwirkungsgrundsätze

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Diese Mitwirkungsgrundsätze sind nicht zu beanstanden (vgl. Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ZB 16/92 - senatsinterne Mitwirkungsgrundsätze, BB 1993, 1762 = ZIP 1993, 1340).
  • BGH, 09.07.1980 - X ZB 9/79

    Patentanmeldung eines Tomographen; In sich widersprüchliche Begründung der

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Die Begründung darf sich nicht in inhaltsleeren Redensarten erschöpfen oder so unverständlich und verworren sein, daß aus ihr nicht mehr zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; BGH, Beschl. v. 09.07.1980 - X ZB 9/79, GRUR 1980, 984 - Tomograph; BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Die Begründung darf sich nicht in inhaltsleeren Redensarten erschöpfen oder so unverständlich und verworren sein, daß aus ihr nicht mehr zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; BGH, Beschl. v. 09.07.1980 - X ZB 9/79, GRUR 1980, 984 - Tomograph; BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).
  • BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86

    "Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Bei der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde ist nicht zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung alle objektiv wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Die Verletzung rechtlichen Gehörs eröffnet die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 19.09.1989 - X ZB 6/89, GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör), so daß die Rüge selbst dann keinen Erfolg haben könnte, wenn insoweit eine Überraschungsentscheidung vorläge.
  • BGH, 06.09.1979 - X ZB 10/78

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Versagung

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Das ist mit dem Wesen und der Funktion des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht zu vereinbaren; in diesem ist daher die Berücksichtigung einer nach Abschluß der Tatsacheninstanzen erklärten Teilung des Streitpatents ausgeschlossen (vgl. auch Sen.Beschl. v. 06.09.1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; Benkard/Schäfers, PatG/GebrMG, 8. Aufl., § 60 PatG Rdn. 2).
  • BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72

    Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
    Anders ausgedrückt: Zwischen dem Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, der Schlußverhandlung und der Entscheidung des Gerichts darf nichts geschehen, was den Sachstand verändert (vgl. Sen.Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294 r. Sp. - Richterwechsel II).
  • BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71

    Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige

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