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   BGH, 28.10.1959 - IV ZR 139/59   

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https://dejure.org/1959,6285
BGH, 28.10.1959 - IV ZR 139/59 (https://dejure.org/1959,6285)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1959 - IV ZR 139/59 (https://dejure.org/1959,6285)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1959 - IV ZR 139/59 (https://dejure.org/1959,6285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1959 - IV ZR 82/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 139/59
    Da gegen ihn innerhalb von 3 Monaten nach seiner Zustellung der Kläger keine Klage erhoben hat, steht unanfechtbar fest, daß der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung wegen Berufsschadens nicht besitzt (vgl. auch Blessin/Wilden S. 850 Anm. 3 zu § 195 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - IV ZR 82/59 -).
  • BGH, 30.03.1960 - IV ZR 290/59

    Rechtsmittel

    Das BEG will, wie sich aus den für die Stellung von Entschädigungsanträgen im § 189 vorgesehenen Fristen und der im § 179 angeordneten besonders beschleunigten Durchführung der Entschädigungsverfahren ergibt, möglichst bald abschließend die Entschädigung geregelt haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1959 - IV ZR 139/59 - RzW 60, 37 32 ).
  • BGH, 27.04.1960 - IV ZB 367/59

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 30. März 1960 - IV ZR 290/59 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. ferner Urteil vom 14. Oktober 1959 - IV ZR 82/59 - = RzW 60, 48 44 und Urteil vom 28. Oktober 1959 - IV ZR 139/59 - = RzW 60, 37 32 ) umfassen Bescheide der Entschädigungsbehörde grundsätzlich den gesamten Entschädigungsanspruch eines Verfolgten, jedenfalls dann, wenn es sich um einen Anspruch aus einem bestimmten, abgeschlossenen Schadenstatbestand handelt und der Bescheid keinerlei Vorbehalte enthält.
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