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   BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79   

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BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79 (https://dejure.org/1980,15738)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1980 - 1 StR 615/79 (https://dejure.org/1980,15738)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 (https://dejure.org/1980,15738)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung - Täuschung über den Willen und die Fähigkeit zur Erfüllung eines Vertrages durch Zahlungsaufforderung an den Vertragspartner - Betrug durch Hingabe von Wechseln - Voraussetzungen des Bankrotts durch ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung kommt nach dem Wortlaut des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur in Betracht, wenn sich aus einer Bilanz ergibt, daß die Aktiven die Passiven nicht mehr decken (RGSt 44, 48, 50 f; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 S. 7 - und vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 8 f).

    Vielmehr genügt eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung entnehmen läßt (BGH, Urteil vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 9; RGSt 44, 48, 50 f).

  • RG, 12.07.1910 - V 463/10

    1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung kommt nach dem Wortlaut des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur in Betracht, wenn sich aus einer Bilanz ergibt, daß die Aktiven die Passiven nicht mehr decken (RGSt 44, 48, 50 f; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 S. 7 - und vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 8 f).

    Vielmehr genügt eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung entnehmen läßt (BGH, Urteil vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 9; RGSt 44, 48, 50 f).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
    Die Aufklärungsrügen sind großtenteils unzulässig, weil die Revision nicht angibt, welche weiteren Beweismittel das Landgericht hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60

    Umfang der Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Verpflichtung des

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung kommt nach dem Wortlaut des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur in Betracht, wenn sich aus einer Bilanz ergibt, daß die Aktiven die Passiven nicht mehr decken (RGSt 44, 48, 50 f; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 S. 7 - und vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 8 f).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 178/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
    Dabei ist zu beachten, daß nicht schon jede Erschwerung der Vermögensübersicht genügt, sondern daß die Fehler der Buchführung derart beschaffen sein müssen, daß ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über den Vermögensstand entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit zu beschaffen vermag (BGH, Urteil vom 9. Juni 1964 - 1 StR 178/64 - S. 3).
  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80

    Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott -

    Unterlassene Buchführung setzt indessen voraus, daß gar keine Bücher geführt wurden (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).

    Insoweit genügt zwar eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung ergibt (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79; RGSt 44, 48, 50 f).

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht -

    Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48).
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