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BGH, 29.01.1992 - 1 StR 544/91 |
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- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89
Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 1 StR 544/91
Diese Berechnung ergibt für einen Tatzeitbeginn kurz nach 21.30 Uhr eine höchstmögliche Blutalkoholkonzentration von 2, 23 o und für 22.30 Uhr eine solche von 2, 03 o. Bei einem Blutalkoholgehalt von 2 o an kommt jedoch in der Regel eine Einschränkung der Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 36, 286;… 37, 231 BGHR StGB § 21 Alkoholwirkungen 6).Die Annahme der vollen Schuldfähigkeit setzt bei einem derartigen Blutalkoholwert die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Täters voraus, in die auch der maximale Blutalkoholgehalt einzubeziehen ist (vgl. BGHSt 36, 286, 288).
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 1 StR 544/91
Diese Berechnung ergibt für einen Tatzeitbeginn kurz nach 21.30 Uhr eine höchstmögliche Blutalkoholkonzentration von 2, 23 o und für 22.30 Uhr eine solche von 2, 03 o. Bei einem Blutalkoholgehalt von 2 o an kommt jedoch in der Regel eine Einschränkung der Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 36, 286; 37, 231 BGHR StGB § 21 Alkoholwirkungen 6). - BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 1 StR 544/91
Auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung ist bei einer vorhandenen Blutprobe mit einem maximalen stündlichen Abbauwert von 0, 2 o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o zurückzurechnen (vgl. BGHSt 35, 308, 314).