Rechtsprechung
BGH, 29.04.2020 - XII ZB 454/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG
Betreuerbestellung: Neuerliche Anhörung des Betroffenen nach Anforderung eines Ergänzungsgutachtens
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- rewis.io
Betreuerbestellung: Neuerliche Anhörung des Betroffenen nach Anforderung eines Ergänzungsgutachtens
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FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1
Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - datenbank.nwb.de
Betreuerbestellung: Neuerliche Anhörung des Betroffenen nach Anforderung eines Ergänzungsgutachtens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und das nach Anhörung eingeholte ergänzende Gutachten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuerbestellung: Neuerliche Anhörung des Betroffenen nach Anforderung eines Ergänzungsgutachtens ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betreuerbestellung - Erneute Anhörung des Betroffenen nach Einholung eines ergänzenden Gutachtens
Verfahrensgang
- AG Erding, 19.07.2019 - XVII 114/19
- LG Landshut, 04.09.2019 - 64 T 2637/19 sowie 64 T 2733/19
- BGH, 29.04.2020 - XII ZB 454/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 946
- MDR 2020, 812
- FamRZ 2020, 1302
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19
Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung …
Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 454/19
Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung in einer Betreuungssache auf ein nach erfolgter Anhörung des Betroffenen eingeholtes ergänzendes Sachverständigengutachten, ist der Betroffene grundsätzlich erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19, NJW 2020, 852).Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
Das gilt auch dann, wenn das Betreuungsgericht nach erfolgter Anhörung des Betroffenen ein ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt hat, auf das es maßgeblich seine Entscheidung stützen will (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19
Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der …
Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 454/19
Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).
- BGH, 16.12.2020 - XII ZB 315/20
Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung …
Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 454/19 - FamRZ 2020, 1302 Rn. 6 mwN).