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   BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83   

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https://dejure.org/1984,5597
BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83 (https://dejure.org/1984,5597)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1984 - KZR 28/83 (https://dejure.org/1984,5597)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - KZR 28/83 (https://dejure.org/1984,5597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots - Vertrag über die Weitergabe von Wissen - Vertrag über die Weitergabe eines Betriebsgeheimnisses - Eignung einer Vereinbarung zur Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Lizenzvertrag über Schutzrechte - Lizenzvertrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 753
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1979 - KZR 23/77

    Wettbewerbsvereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Freiheit des Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83
    Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 1979, 657, 658 = NJW 1979, 1605, 1606 - Ausscheidungsvereinbarung) davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot den Verpflichteten in seiner Berufsausübung nicht übermäßig beschränken und damit nicht über die schützenswerten Interessen des Begünstigten hinausgehen darf; das Wettbewerbsverbot darf insbesondere in örtlicher, zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht nicht zu einer unangemessenen Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Verpflichteten führen.

    Schließlich konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß das auf drei Jahre vereinbarte Wettbewerbsverbot für die Dauer eines Jahres als einer jedenfalls angemessenen Zeitdauer aufrechterhalten, da nach den Feststellungen des Berufungsgerichts Bedenken gegen das Wettbewarbsverbot allein aus seiner zeitlichen Dauer, nicht aber aus seinem übrigen Inhalt hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 1979, 657, 658 = NJW 1979, 1605 f. - Ausscheidungsvereinbarung).

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83
    Das Schwergewicht der §§ 20, 21 GWB liegt danach in der sachlichen Regelung der dort angeführten Wettbewerbsbeschränkungen (BGHZ 46, 365, 376, 377 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] - Schweißbolzen), nicht in einer abschließenden kartellrechtlichen Regelung von Lizenzverträgen jeglicher Art. Verträge, die - wie hier - die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 20, 21 GWB nicht erfüllen, sind daher nicht etwa schon aus diesem Grunde unwirksam oder wirksam, sondern unterliegen den allgemeinen Vorschriften der §§ 15, 18 GWB, gegebenenfalls auch des § 1 GWB (vgl. Begründung zum Reg.Entwurf, Ziff. 7 zu § 15, BT-Drucksache 23, 1158, Anlage 1 = Gem.Ktr. 1. Aufl. S. 1091).
  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

    Auszug aus BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83
    Hierzu ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß das ordentliche Gericht unter § 18 GWB fallende Verträge grundsätzlich als wirksam anzusehen hat, solange - wie hier - keine Unwirksamkeitserklärung durch die Kartellbehörde vorliegt (BGHZ 60, 312, 316 - Bremsrolle).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Das schließt gegebenenfalls auch die Prüfung der Frage ein, in welchem Umfang sich etwa ein in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht zu weit gehendes Verbot auf einen unbedenklichen Inhalt zurückführen läßt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele; Urt. v. 29.5.1984 - KZR 28/83, WuW/E 2090, 2095 - Stadler-Kessel) oder ob es sich insgesamt als unwirksam erweist.
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 241/89

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH lassen sich derartige Dauerschuldverhältnisse in Zeitabschnitte derart zerlegen, daß diese sich als Teile eines ganzen Vertrages i. S. des § 139 BGB darstellen - mit der Folge, daß sie bei einem entsprechend bestehenden oder zu vermutenden Parteiwillen mit einer kürzeren, nicht zu beanstandenden Laufzeit aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1972 - VIII ZR 14/71, WertpMitt 1972, 1224, 1226; v. 23. November 1983 - VIII ZR 333/82, WertpMitt 1984, 88, 90 = ZIP 1984, 335, jeweils für den Bierlieferungsvertrag; v. 13. März 1979 - KZR 23/77, NJW 1979, 1605, 1606; v. 29. Mai 1984 - KZR 28/83, WuW/E BGH 2090, 2095, jeweils für Wettbewerbsverbote).
  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Sofern das Wettbewerbsverbot in seinem zeitlichen und ggf. auch räumlichen Umfang von § 1 GWB erfaßt wird, wird zu prüfen sein, ob es sich insgesamt als unwirksam erweist oder auf einen im Hinblick auf § 1 GWB unbedenklichen Inhalt zurückgeführt werden kann (vgl. dazu SenUrt. v. 03.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E BGH 1898, 1900 - Holzpaneele; v. 29.05.1984 - KZR 28/83, WuW/E BGH 2090, 2095 - Stadler-Kessel).
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 39/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats für die Klage eines

    In der Vergangenheit hat der Senat zeitliche Beschränkungen, die unter das Kartellverbot fielen, wiederholt auf das zulässige Maß zurückgeführt (BGH, Urt. v. 29.5.1984 - KZR 28/83, WuW/E 2090, 2095 - Stadler-Kessel; Urt. v. 3.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele; Urt. v. 14.1.1997 - KZR 41/95, WuW/E 3115, 3120 - Druckgußteile), während andere übermäßige Beschränkungen - wie etwa Wettbewerbsverbote, die räumlich oder sachlich zu weit gingen - nicht auf ihren kartellrechtlich zulässigen Kern reduziert wurden, sondern zur Nichtigkeit der jeweiligen Klausel führten.
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

    Vor diesem Hintergrund ist in einem Fall wie dem vorliegenden eine Klausel, die es dem Hersteller untersagt, im Gebiet des eingesetzten Händlers weder direkt noch indirekt als Wettbewerber aufzutreten, grundsätzlich nicht zu beanstanden; eine über die Ausschließlichkeitsbindung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. GWB, der von der grundsätzlichen Zulässigkeit derartiger Beschränkungen ausgeht (vgl. BGHZ 60, 312, 316 - Bremsrolle; BGH, Beschl. v. 18.12.1979 - KZR 16/79, WuW/E BGH 1693; Urt. v, 29.05.1984 - KZR 28/83, WuW/E BGH 2090, 2092 - Stadler-Kessel), hinausreichende Wettbewerbsbeschränkung ist damit nicht verbunden.
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