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   BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91   

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https://dejure.org/1991,8429
BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91 (https://dejure.org/1991,8429)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1991 - 5 StR 278/91 (https://dejure.org/1991,8429)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278/91 (https://dejure.org/1991,8429)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verurteilung wegen Vergewaltigung - Rüge einer nicht ausreichenden Begründung eines Urteils mangels objektiver Anhaltspunkte - Verwertung einer nicht sicher festgestellte Tatsache ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Vermutung 1, 7; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91 -).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91
    Die Verurteilung darf nur auf bewiesene Indiztatsachen gestützt werden (BGH NJW 1980, 2423, 2424; NJW 1974, 655; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 4; vgl. auch Herdegen NStZ 1984, 337, 342).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91
    Die Verurteilung darf nur auf bewiesene Indiztatsachen gestützt werden (BGH NJW 1980, 2423, 2424; NJW 1974, 655; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 4; vgl. auch Herdegen NStZ 1984, 337, 342).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Vermutung 1, 7; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91 -).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

    Auszug aus BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Vermutung 1, 7; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91 -).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

    Eine von der tatrichterlichen Beweiswürdigung gedeckte und für das Revisionsgericht bindende Sachverhaltsfeststellung liegt aber nur vor, wenn sie auf einer tragfähigen, durch nachvollziehbare Erwägungen erklärbaren Tatsachengrundlage beruht und deutlich ist, daß es sich bei den vom Gericht gezogenen Schlußfolgerungen nicht etwa nur um bloße Vermutungen handelt, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und Überzeugungsbildung 7; BGH NJW 1982, 2882, 2883; BGH, Beschl. v. 19. Juli 1991 - 5 StR 278/91).
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