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BGH, 29.08.1974 - 4 StR 340/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbundener Einzelanschluss einer Privatperson als Teil einer öffentlichen Zwecken dienenden Fernmeldeanlage - Gefährdung des Fernmeldebetriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 370
- NJW 1974, 2013
- MDR 1974, 1031
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 10.12.1896 - 3777/96
Wann ist der Betrieb einer Fernsprechanlage gefährdet? Ist die Strafbarkeit …
Auszug aus BGH, 29.08.1974 - 4 StR 340/74
Die Frage, ob auch der "private" Fernsprechanschluß öffentlichen Zwecken im Sinne des § 317 StGB dient, ist vom Reichsgericht stets bejaht worden (RGSt 29, 244; 34, 250; RG JW 1920, 1036).Auch die einzelnen privaten Anschlüsse dienen öffentlichen Zwecken, nämlich insofern, als sie jedermann ermöglichen, mit Inhabern der Anschlüsse in Verbindung zu treten (RGJW 1920, 1036 unter Verweisung auf RGSt 29, 244/245).
- BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93
Tatbestand der Störung des Fernmeldeverkehrs nach der Änderung des Postrechts; …
Der Senat kann dieser Entscheidung, die in bewußter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 370; in gleicher Weise schon RGSt 29, 244, 245; RG JW 1920, 1036; OLG Hamm JMBlNW 1966, 94) ohne Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG getroffen wurde, nicht beitreten. - OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98
Voraussetzungen des Vorliegens eines Schuldbeitritts zu einem Leasingvertrag; …
Die Kündigung hat den Vertrag insgesamt, also auch mit Wirkung für und gegen die Beklagte beendet (vgl. OLG D, NJW 1974, 2013 m.w.N.).