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   BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82   

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https://dejure.org/1983,10043
BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82 (https://dejure.org/1983,10043)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1983 - III ZR 210/82 (https://dejure.org/1983,10043)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1983 - III ZR 210/82 (https://dejure.org/1983,10043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Amtspflichtverletzung durch Weiterleitung eines Berichtes des Bundeskriminalamtes durch ein Bundesministerium an das Max-Planck-Institut - Freiheit der Religionsausübung als schutzwürdiges immaterielles Rechtsgut und Gegenstand eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Es handelt sich um einen Parallelfall zu der durch Senatsurteil BGHZ 78, 274 [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] entschiedenen Sache.

    Irrig ist die Ansicht der Revision, das Berufungsurteil lasse sich nicht mit der zitierten Senatsentscheidung in Einklang bringen, weil das Berufungsgericht ohne neue Tatsachenfeststellungen die Weiterleitung des BKA-Berichts als in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt angesehen habe, obwohl der erkennende Senat für diese Beurteilung tatsächliche Feststellungen verlangt habe (BGHZ 78, 274, 285, 286) [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] .

    Die Revision verkennt, daß das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 2. Februar 1978, das durch das Senatsurteil BGHZ 78, 274 [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] aufgehoben wurde, sich mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen - von seinem damaligen Standpunkt aus folgerichtig - überhaupt nicht befaßt und dazu nichts festgestellt hatte; das Berufungsgericht hatte vielmehr die Klageabweisung darauf gestützt, daß die Klägerinnen (zu 1 und 2) durch den BKA-Bericht nicht in ihrer Ehre verletzt würden und Amtshaftungsansprüche überdies an der Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB scheitern müßten.

    Der Senat ist schon in BGHZ 78, 274, 284 f. [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Einschaltung der Zentralstelle ausgegangen.

    Die Weitergabe des BKA-Berichts an das Max-Planck-Institut für Psychiatrie hält das Berufungsgericht im Anschluß an die Ausführungen des Senats (BGHZ 78, 274, 285 f. [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] zu 3 a, b) für amtspflichtgemäß.

    Soweit die Revision geltend macht, das Berufungsgericht habe es in einer an die Versagung rechtlichen Gehörs grenzenden Weise unterlassen, sich mit dem von den Klägerinnen vorgelegten Gutachten des Prof. Dr. K. vom 14. Mai 1982 auseinanderzusetzen, muß sie sich entgegenhalten lassen: Dieses Gutachten geht schon im Ansatz von einem anderen Rechtsstandpunkt aus, als ihn der erkennende Senat in seinem schon mehrfach zitierten Urteil BGHZ 78, 274 [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] eingenommen hat.

    Soweit die Weitergabe des BKA-Berichts nach den Grundsätzen der Güter- und Interessenabwägung (vgl. BGHZ 78, 274, 286) [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] nicht zu beanstanden war, fehlt es bereits an einem Eingriff in eine geschützte Rechtsposition der Klägerinnen.

    Es kann daher offenbleiben, ob die hier geltend gemachten Schäden, die unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten ersatzfähig sein mögen (BGHZ 78, 274, 279 [BGH 25.09.1980 - III ZR 74/78] /280 unter b), überhaupt unter entschädigungsrechtlichen Aspekten ausgeglichen werden können.

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Auf die Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit kann sich jedoch nicht berufen, wer die Schranken übertritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat (BVerfGE 12, 1, 4 [BVerfG 08.11.1960 - 1 BvR 59/56] ; Leibholz/ Rinck GG Art. 4 Anm. I 2).

    Die Werbung für den Glauben mit Hilfe unlauterer Methoden oder sittlich verwerflicher Mittel wird durch Art. 4 GG nicht gedeckt (BVerfGE 12, 1, 4 f. [BVerfG 08.11.1960 - 1 BvR 59/56] ; s. ferner BVerwGE 61, 152, 161: Werbung nur mit den Mitteln freier geistiger Interkommunikation).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Halstenberg am 29. September 1983 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Den durch Art. 4 Abs. 1 u. II GG geschützten Freiheiten können zwar nur durch andere Bestimmungen des Grundgesetzes Grenzen gesetzt werden (BVerfGE 44, 37, 49 f. m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Die Werbung für den Glauben mit Hilfe unlauterer Methoden oder sittlich verwerflicher Mittel wird durch Art. 4 GG nicht gedeckt (BVerfGE 12, 1, 4 f. [BVerfG 08.11.1960 - 1 BvR 59/56] ; s. ferner BVerwGE 61, 152, 161: Werbung nur mit den Mitteln freier geistiger Interkommunikation).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus BGH, 29.09.1983 - III ZR 210/82
    Soweit die Klägerinnen einen Ausgleich für immaterielle Schäden (insbes. Schmerzensgeld) verlangen, können sie dieses Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Aufopferung bzw. des aufopferungsgleichen Eingriffs stützen (Senatsurteil BGHZ 45, 58, 77 m.w.Nachw.; BGB-RGRK 12. Aufl. Rdn. 164 vor § 839 m.w.Nachw.).
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