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   BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98   

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BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98 (https://dejure.org/1998,6091)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1 StR 375/98 (https://dejure.org/1998,6091)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1 StR 375/98 (https://dejure.org/1998,6091)
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  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98
    Zwar soll grundsätzlich nach dem Gesetz möglichst umgehend mit der Behandlung süchtiger Rechtsbrecher begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 13).
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98
    Zwar soll grundsätzlich nach dem Gesetz möglichst umgehend mit der Behandlung süchtiger Rechtsbrecher begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 13).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98
    Zwar soll grundsätzlich nach dem Gesetz möglichst umgehend mit der Behandlung süchtiger Rechtsbrecher begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 13).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98
    Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen ist es geboten, den Betroffenen möglichst frühzeitig von seinem Hang zu befreien (BGHSt 37, 160, 162).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98
    Von Verfassungswegen darf die Unterbringung aber nur angeordnet werden, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (BVerfGE 91, 1).
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