Rechtsprechung
BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und Körperverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Lebenslange Freiheitsstrafe hat es unter Berufung auf BVerfGE 45, 187, 264 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] und BGHSt 30, 105 deshalb nicht verhängt, weil sie unverhältnismäßig sei.Die Feststellungen lassen nicht erkennen, daß hier ein Fall vorläge, dem "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BVerfGE 45, 187, 266) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; der "Entlastungsfaktore" aufwiese, die den "Charakter außergewöhnlicher Umstände haben" (BGHSt 30, 105, 118/119).
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Lebenslange Freiheitsstrafe hat es unter Berufung auf BVerfGE 45, 187, 264 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] und BGHSt 30, 105 deshalb nicht verhängt, weil sie unverhältnismäßig sei.Die Feststellungen lassen nicht erkennen, daß hier ein Fall vorläge, dem "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BVerfGE 45, 187, 266) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; der "Entlastungsfaktore" aufwiese, die den "Charakter außergewöhnlicher Umstände haben" (BGHSt 30, 105, 118/119).
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke - …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82). - BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82). - BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83
Doppelte Strafrahmenmilderung bei Feststellung außergewöhnlicher Umstände - …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85
Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87;… 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).