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BGH, 29.11.1967 - 2 StR 594/67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit einem Mädchen unter vierzehn Jahren - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Antrag auf Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin durch einen Sachverständigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 29.11.1967 - 2 StR 594/67
Obwohl der Eröffnungsbeschluß Fortsetzungszusammenhang annimmt, ist der Angeklagte wegen des Einzelfalles, in welchem die Strafkammer ihn nicht für schuldig befunden hat, ausdrücklich freizusprechen, weil im Urteil mehrere selbständige Handlungen festgestellt werden (RGSt 57, 302, 304; BGH NJW 1951, 411 und 576). - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 29.11.1967 - 2 StR 594/67
Es ist davon auszugehen, daß die Richter einer Jugendschutzkammer bei der Bewertung von Zeugenaussagen in der Regel auch dann nicht der Hilfe eines Sachverständigen bedürfen, wenn es sich um kindliche oder jugendliche Zeugen handelt, welche Opfer von Sittlichkeitsverbrechen geworden sein sollen (vgl. z.B. BGHSt 3, 52). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 29.11.1967 - 2 StR 594/67
Obwohl der Eröffnungsbeschluß Fortsetzungszusammenhang annimmt, ist der Angeklagte wegen des Einzelfalles, in welchem die Strafkammer ihn nicht für schuldig befunden hat, ausdrücklich freizusprechen, weil im Urteil mehrere selbständige Handlungen festgestellt werden (RGSt 57, 302, 304; BGH NJW 1951, 411 und 576).