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   BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04   

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https://dejure.org/2007,8848
BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,8848)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - IX ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,8848)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - IX ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,8848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung hinsichtlich der Steuerlast bei Abschluss eines Kaufvertrages; Erlass des Steuerbescheids als maßgeblicher Zeitpunkt

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ErbStG § 13a Abs. 5; ; AO § 122 Abs. 1; ; AO § 155 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68
    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater wegen unzutreffender steuerlicher Beratung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04
    Dieser den Kläger belastende Steuerbescheid führte mit Bekanntgabe zur Schadensentstehung; auf die Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit des Bescheides kommt es nicht an (BGHZ 119, 69, 70 f; 129, 386, 388; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1353).

    Danach kann Schadensentstehung und Verjährungsbeginn erst zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheides am 6. Dezember 2001 angenommen werden, die Bestandskraft ist nicht erforderlich (BGHZ 129, 386, 389).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04
    Auch für die hier gegebene Fallgestaltung gelten die Erwägungen der Senatsrechtsprechung, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht feststeht, ob die zuständige Finanzbehörde den maßgeblichen Sachverhalt bei der Steuerfestsetzung aufdeckt, insbesondere die fehlende Gesamtauseinandersetzung der Erbengemeinschaft bei Verkauf von Erbteilen an die Miterben zutreffend beurteilt (vgl. BGHZ 129 aaO; BGH, Urt. v. 12. April 2004 - IX ZR 246/02, WM 2004, 2034, 2037).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04
    Dieser den Kläger belastende Steuerbescheid führte mit Bekanntgabe zur Schadensentstehung; auf die Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit des Bescheides kommt es nicht an (BGHZ 119, 69, 70 f; 129, 386, 388; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1353).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZR 63/04
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine Differenzierung je nach den Umständen des Einzelfalles bei Pflichtverletzungen in Steuersachen aus Gründen der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes abzulehnen ist (BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 474).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines

    Der Ausgang des Rechtsstreits ist daher nach der gebotenen lediglich summarischen Prüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2019 - II ZR 94/17 -, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - KVR 10/16 -, Rn. 6, juris) als offen anzusehen, so dass eine Kostenaufhebung gemäß § 92 Abs. 1 ZPO billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - KVR 10/16 -, Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZR 63/04 -, Rn. 6, juris).
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