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BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Objektive Aufklärung von Unfällen beim Umgang mit Waffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 04.11.1966 - 2 KMs 1/66
- BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Abgesehen davon geht das Urteil zutreffend davon aus, daß jeder, der ausdrücklich mit einer Sicherungsaufgabe betraut wird, nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet ist, sich genau in seine Aufgabe einweisen zu lassen und sich eine lückenlose Kenntnis der wesentlichen Sicherheitsbestimmungen zu verschaffen (vgl. BGHSt 20, 315, 326) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].Da er im Ausbildungsdienst tätig war und seine Verantwortung für das Unglück sich aus dem fahrlässigen Umgang mit Waffen ergab - hierunter fällt auch die Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65] -, ist zugleich die Anwendung des § 47 WStG gerechtfertigt.
Wenn die Strafkammer die Nr. 20 der ZDv 44/10, wonach der Sicherheitsoffizier die ihn unterstellten Sicherheitsgehilfen in ihre Aufgaben einzuweisen hat, dahin auslegt, daß es zu den Aufgaben des Sicherheitsoffiziers gehört, jeden zur Aufsicht beim Schützen bestellten Soldaten auch über die Notwendigkeit der Rohrüberwachung zu belehren, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. RGSt 52, 42; RG DR 1943, 1134; BGHSt 20, 315, 318) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].
Der Umstand, daß G. bisher hauptsächlich im Funkbetrieb tätig gewesen war, schließt nicht aus, daß er - als Oberfeldwebel - erkennen konnte, die Nichtbeachtung wichtiger Sicherheitsvorschriften könne unter Umständen auch zu einem tödlichen Unfall führen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60 - BGHSt 20, 315, 326) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].
Ein solches Verschulden ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht geeignet, den die Aufsicht führenden Offizier von seiner durch eigene Pflichtverletzung begründeten Verantwortung zu befreien (vgl. RMG 1, 129, 131; 4, 289; BGHSt 20, 315, 321) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].
- BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Denn dieser Grundsatz findet seine natürliche Schranke in der tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit der Befolgung (RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29; BGHSt 5, 75, 83 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]; 21, 72, 73) [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]. - BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Denn dieser Grundsatz findet seine natürliche Schranke in der tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit der Befolgung (RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29; BGHSt 5, 75, 83 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]; 21, 72, 73) [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66].
- BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Bei seiner Entscheidung über die Ablehnungsgesuche hat das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen, daß die vorgebrachten Gründe weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit geeignet waren, bei verständiger Würdigung in den Angeklagten den Verdacht zu erwecken, die Sachverständigen seien ihnen gegenüber nicht unparteilich (vgl. BGHSt 8, 226, 232) [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]. - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Mit einer Protokollrüge kann die Revision nicht gerechtfertigt werden (BGHSt 7, 162; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22). - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65
Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Mit einer Protokollrüge kann die Revision nicht gerechtfertigt werden (BGHSt 7, 162; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22). - BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62
Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
ist zwar als Sachverständiger vernommen worden; im Urteil durften daher grundsätzlich nur die von ihm bekundeten Befundtatsachen verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107, 108) [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62]. - BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Ebensowenig sind sie dabei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft oder in deren Auftrag tätig geworden (vgl. BGHSt 18, 214, 215) [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62]. - BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
ist zwar als Sachverständiger vernommen worden; im Urteil durften daher grundsätzlich nur die von ihm bekundeten Befundtatsachen verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107, 108) [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62]. - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67
Dieser Vortrag scheitert - mit einer Ausnahme - schon daran, daß die Beschwerdeführer nicht mitteilen, ob und gegebenenfalls wie das Landgericht über die Anträge entschieden hat (vgl. BGHSt 3, 213). - BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
- BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60
Anforderungen an die körperlichen oder geistigen Anzeichen einer …
- BGH, 07.10.1964 - 2 StR 194/64
Rechtsmittel
- RG, 03.10.1913 - II 809/13
Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der …
- RG, 05.02.1918 - V 34/18
Unter welchen Voraussetzungen sind Beschränkungen der Öffentlichkeit des …
- BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und …
In diesem Rahmen ist es aber anerkannten Rechts, daß ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften den Gedanken an diejenigen Ereignisse, deren Vermeidung offensichtlicher Zweck der betreffenden Sicherheitsbestimmung ist, im Sinne der Voraussehbarkeit besonders nahelegt (RG DR 1943, 1134; BGH Urteile vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60 - und vom 30. Januar 1968 - 1 StR 211/67).