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   BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95   

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https://dejure.org/1995,3337
BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95 (https://dejure.org/1995,3337)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1995 - III ZB 3/95 (https://dejure.org/1995,3337)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1995 - III ZB 3/95 (https://dejure.org/1995,3337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungen des Baulandgerichts - Gerichtsferien - Einfluß auf Verfahren

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 221 Abs. 1 S. 2
    Keine Bedeutung der Gerichtsferien für Baulandverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 221 Abs. 1 S. 2
    Auswirkung der Gerichtsferien auf Baulandverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 980
  • MDR 1995, 795
  • VersR 1996, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.1962 - II ZR 161/61

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der in erster Linie vorgebrachte Klagegrund eine Feriensache ist (BGHZ 37, 371, 374).

    Die genannte Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dem Zweck des § 200 Abs. 2 GVG, der bestimmte, im einzelnen aufgeführte Ansprüche und Streitigkeiten zur Feriensache erklärt, widerspräche es, wenn der Kläger Ansprüchen, die möglicherweise nicht eilig seien, dadurch die Eigenschaft einer Feriensache verschaffen könnte, daß er sie mit einem anderen Anspruch verbinde, der eine Feriensache sei (BGHZ 37, 371, 373/374).

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83

    Begriff der Feriensache

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).

    Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894).

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85

    Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Im gegebenen Fall hat die Baulandkammer sogar allein über den Entschädigungsanspruch nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz befunden und ihre Befugnis verneint, über Ansprüche aus Amtshaftung und - insoweit möglicherweise im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 40, 148, 152 f; 99, 262, 270 f) - wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu entscheiden.
  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 224/86

    Entschädigung für Abbau eines Basaltvorkommens

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Auch die Bestimmung über die Bildung von Ferienkollegien ist in Baulandsachen nicht anwendbar (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 224/86 - WM 1988, 1651 zu § 161 Abs. 1 Satz 2 BBauG; Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO.; Porger in Berliner Kommentar aaO.).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).
  • BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90

    Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894).
  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 213/62

    Bausperrenentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Im gegebenen Fall hat die Baulandkammer sogar allein über den Entschädigungsanspruch nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz befunden und ihre Befugnis verneint, über Ansprüche aus Amtshaftung und - insoweit möglicherweise im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 40, 148, 152 f; 99, 262, 270 f) - wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu entscheiden.
  • BGH, 12.07.1973 - III ZR 46/72

    Voraussetzungen für eine Änderung des Enteignungsantrags in Baulandsachen;

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Zu Recht hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß diese Lösung geboten ist, weil mit der Vorschrift des § 221 Abs. 1 Satz 2 BauGB das öffentliche Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung (vgl. Senat BGHZ 61, 128, 132 f) verfolgt werden soll (Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 221 Rn. 21; Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 4. Aufl. § 221 Rn. 1), dem das Baugesetzbuch besondere Bedeutung beimißt.
  • RG, 12.07.1927 - II 122/27

    Feriensachen. Klagenhäufung

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
    Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).
  • BGH, 28.11.1963 - III ZR 150/63

    Frist zur Begründung eines ordentlichen Rechtsmittels nach Maßgabe der für die

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