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BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
"Hartnäckiges Leugnen" kommt straferhöhend nur in Betracht, wenn es ein Anzeichen für Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit des Täters bildet, weil es dann einen Grund für erhöhte persönliche Abschreckung durch Strafe darstellt (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; BGH 3 StR 86/55 vom 8. Juni 1955). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
"Hartnäckiges Leugnen" kommt straferhöhend nur in Betracht, wenn es ein Anzeichen für Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit des Täters bildet, weil es dann einen Grund für erhöhte persönliche Abschreckung durch Strafe darstellt (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; BGH 3 StR 86/55 vom 8. Juni 1955). - BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
Zurechnungsunfähig ist nach ständiger Rechtsprechung auch, wer planmässig und äusserlich überlegt handelt, wer das Unerlaubte seines Tuns noch einsieht, aber wegen rauschbedingter Bewusstseinsstörung nicht mehr nach dieser Einsicht handeln kann (BGHSt 1, 384 und die dort angegebenen weiteren Entscheidungen des Reichsgerichts).
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
"Hartnäckiges Leugnen" kommt straferhöhend nur in Betracht, wenn es ein Anzeichen für Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit des Täters bildet, weil es dann einen Grund für erhöhte persönliche Abschreckung durch Strafe darstellt (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; BGH 3 StR 86/55 vom 8. Juni 1955). - BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51
Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für …
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
"Hartnäckiges Leugnen" kommt straferhöhend nur in Betracht, wenn es ein Anzeichen für Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit des Täters bildet, weil es dann einen Grund für erhöhte persönliche Abschreckung durch Strafe darstellt (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; BGH 3 StR 86/55 vom 8. Juni 1955). - BGH, 08.06.1955 - 3 StR 86/55
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 3 StR 201/55
"Hartnäckiges Leugnen" kommt straferhöhend nur in Betracht, wenn es ein Anzeichen für Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit des Täters bildet, weil es dann einen Grund für erhöhte persönliche Abschreckung durch Strafe darstellt (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; BGH 3 StR 86/55 vom 8. Juni 1955).