Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5534
BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58 (https://dejure.org/1960,5534)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1960 - II ZR 264/58 (https://dejure.org/1960,5534)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - II ZR 264/58 (https://dejure.org/1960,5534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Lagervertrages - Vertragspartei eines Lagervertrages - Entstehung eines gesetzlichen Pfandrechts des Lagerhalters - Vom gesetzlichen Pfandrecht des Lagerhalters gesicherte Forderungen - Rechtliche Bedeutung einer vom Eigentümer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1960, 837
  • DB 1960, 978
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57

    Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58
    Sie unterliegen keinen rechtlichen Bedenken (zur Versagung von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag vgl. insbesondere BGHZ 27, 317, 326 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 200/57] unter Nr. 8).

    Es führt dazu in Anlehnung an die Entscheidung BGHZ 27, 317 aus, der Unternehmer könne sich wegen seiner Werklohnforderung nur an den Besteller, nicht auch unter dem Gesichtspunkt des Verwendungsersatzes an den Eigentümer halten.

    Wie bereits in dem genannten Urteil BGHZ 27, 317, 322 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 200/57] hervorgehoben wird, ist nicht einzusehen, weshalb dem Werkunternehmer außer seinem Vergütungsanspruch gegen den Besteller auch noch ein Anspruch auf Verwendungsersatz gegen den mit dem Besteller nicht personengleichen Eigentümer gewährt werden soll.

  • BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52

    requirierter Pkw des NS-Belasteten - § 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58
    Zwar sei nach einer vom Bundesgerichtshof und im Schrifttum vertretenen Ansicht gutgläubiger Eigentumserwerb auch dann möglich, wenn der Erwerber nicht den Veräußerer, sondern einen der Veräußerung zustimmenden Dritten für den Eigentümer halte (BGHZ 10, 81; BGH LM BGB § 932 Nr. 6; Hoche in Palandt, BGB 19. Aufl. § 932 Anm. 1; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 69 II 1).

    Es braucht schließlich auch nicht auf die weitere Frage eingegangen zu werden, ob nicht bei grundsätzlicher Bejahung auch dieser Frage nicht wenigstens verlangt werden muß, daß der zustimmende dritte Besitzer der Sache ist (vgl. dazu BGHZ 10, 81), was hier hinsichtlich der Firma W. zum mindesten zweifelhaft ist (vgl. dazu das in einem Rechtsstreit der Firma D. & Ham. gegen die Firma W. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 24. April 1958 - 6 U 6/58 -, nach dessen Begründung nicht die Firma W., sondern die Firma Ha. Auftraggebern der Firma D. & Ham. war).

  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - II ZR 264/58
    Die Verfügung gehört zu den Rechtsgeschäften, also zu denjenigen rechtlich bedeutsamen Handlungen, die einen rechtlichen Erfolg im Hinblick auf den darauf gerichteten Willen des Erklärenden hervorbringen (BGHZ 1, 294, 305 [BGH 15.03.1951 - IV ZR 9/50]; BGB RGRK 11. Aufl. § 185 Anm. 1 und Vorbem. vor § 104 Anm. 2 und 3; Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 185 Anm. 1 und Einl. zum 3. Abschn. Anm. 63 ff).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 7/64

    Antrag auf Freigabe einer Bürgschaft - Entstehung eines gesetzlichen Pfandrechts

    Der Beklagte hatte an dem eingelagerten Gut ein gesetzliches Pfandrecht sowohl wegen der Lagerkosten als auch wegen der Kosten der Bearbeitung geltend gemacht; ein solches Pfandrecht könnte als gesetzliches Pfandrecht des Lagerhalters (§ 421 HGB; § 22 OLSchVO) nur wegen der eigentlichen Lagerkosten entstanden sein, nicht dagegen wegen der Bearbeitungskosten, da dieses Pfandrecht nicht die Forderungen aus Werkleistungen deckt, die außerhalb der eigentlichen Lagerhaltertätigkeit liegen; insbesondere sind Ansprüche des Lagerhalters aus Werkverträgen, die eine Bearbeitung zum Gegenstand haben, nicht schon deshalb als Ansprüche "wegen der Lagerkosten" anzusehen, weil das zu bearbeitende Gut eingelagert ist (BGH Urt. vom 30. Juni 1960 - II ZR 264/58 = BB 1960, 837).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 142/61

    Ansprüche auf Lagerkosten und Bearbeitungskosten - Ablösung eines Pfandrechts

    Der Beklagte hatte an dem eingelagerten Gut ein gesetzliches Pfandrecht sowohl wegen der Lagerkosten als auch wegen der Kosten der Bearbeitung geltend gemacht; ein solches Pfandrecht könnte als gesetzliches Pfandrecht des Lagerhalters (§ 421 HGB; § 22 OLSchVO) nur wegen der eigentlichen Lagerkosten entstanden sein, nicht dagegen wegen der Bearbeitungskosten, da dieses Pfandrecht nicht die Forderungen aus Werkleistungen deckt, die außerhalb der eigentlichen Lagerhaltertätigkeit liegen; insbesondere sind Ansprüche des Lagerhalters aus Werkverträgen, die eine Bearbeitung zum Gegenstand haben, nicht schon deshalb als Ansprüche "wegen der Lagerkosten" anzusehen, weil das zu bearbeitende gut eingelagert ist (BGH Urt. vom 30. Juni 1960 - II ZR 264/58 = BB 1960, 837).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht