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   BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70   

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https://dejure.org/1972,736
BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70 (https://dejure.org/1972,736)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1972 - V ZR 118/70 (https://dejure.org/1972,736)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - V ZR 118/70 (https://dejure.org/1972,736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsrecht eines Wohnungsverkäufers wegen Weigerung der Zahlung des laufend geschuldeten Wohngeldes - Verzug mit einer Hauptleistung - Mahnung mit Fristsetzung und Folgenankündigung - Vorliegen einer schuldhaften Forderungsverletzung - Auslegung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 104
  • NJW 1972, 1667
  • MDR 1972, 853
  • DNotZ 1973, 22
  • DB 1972, 1669
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.1971 - V ZR 65/69
    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Diese Abgrenzung schließt nicht aus, daß für andere Ansprüche aus solchen Kaufverträgen eine Geltendmachung auch noch nach erfolgtem dinglichem Erwerb des Wohnungseigentums in Betracht kommt (vgl. für Gewährleistungsansprüche des Erwerbers wegen Sachmängel das Senatsurteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 - LM WEG § 21 Nr. 1 = WM 1971, 374).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 147/66

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung sowie Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Leistungsverzugs nach § 326 BGB müßte nicht schon daran scheitern, daß hier Verzug mit einer Hauptleistung erforderlich ist; denn diese kann bei einem Vertrag über die Bestellung von Wohnungseigentum ebenso wie bei einem Vertrag über ein Eigenheim nicht nur im Erwerbspreis, sondern auch in den laufenden Zahlungen bestehen, die der Erwerber in der Zeit zwischen dem Abschluß des schuldrechtlichen Vertrags und dem dinglichen Eigentumserwerb zu erbringen hat (Senatsurteil vom 31. Oktober 1969 - V ZR 147/66 S. 7).
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 158/65

    Befugnis eines Grundstückseigentümers zum Rücktritt wegen positiver

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Für die Grenzziehung zwischen dem gesetzlichen Rücktrittsrecht des Wohnungseigentumsveräußerers wegen unzumutbar schwerer Verstöße des Partners (positive Vertragsverletzung) und dem gesetzlichen Weiterveräußerungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer aus demselben Grund ("Entziehung" nach § 18 WEG) wird zweckmäßig auf den Zeitpunkt des dinglichen Erwerbs des Wohnungseigentums (durch Einigung und Grundbucheintrag, §§ 3,8 WEG, §§ 873, 925 BGB) abgestellt; bis dahin kommt das Rücktrittsrecht, von da an der Veräußerungsanspruch in Betracht (vgl. die im Ergebnis ähnliche zeitliche Begrenzung des Rücktrittsrechts beim Erbbaurecht im Senatsurteil vom 14. März 1969 - V ZR 158/65, NJW 1969, 1112, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung).
  • BGH, 14.06.1965 - VII ZR 160/63

    Verfahren nach § 43 WEG

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Nach dem Gesagten kommt es auch nicht mehr darauf an, inwieweit sonst Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes über die Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar sind auf Erwerber, denen das Wohnungseigentum erst schuldrechtlich und noch nicht dinglich zugeordnet ist (vgl. Bärmann Kurzkommentar § 10 Anm. I und II, § 18 Anm. I; die vom Berufungsgericht zur Anwendbarkeit von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bereits in diesem sogenannten Vorstadium angezogenen Belegstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum betreffen größtenteils nicht die Anwendbarkeit des materiellen Rechts nach §§ 10 ff WEG, sondern das Verfahrensrecht, nämlich die Vorschriften über das Verfahren vor dem Amtsgericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 43 ff WEG; dasselbe gilt von der Entscheidung des Kammergerichts NJW 1970, 330; offen gelassen ist jene Vorwirkung in BGHZ 44, 43, 44 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]/5, ebenso die Vorwirkung auf die Zeit vor Erstellung des Hauses im Urteil vom 29. September 1959 - VIII ZR 105/58, LM WEG § 3 Nr. 1).
  • BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63

    Nichtigkeit eines Vorvertrages über einen Grundstückskauf wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Für einen Veräußerungs-Vorvertrag über eine Eigentumswohnung hat der Senat bereits im Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63 (WM 1966, 89, 92) die Bejahung eines solchen Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund gebilligt.
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Im Schuldrecht allgemein anerkannt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht des einen Vertragsteils wegen schuldhafter Forderungsverletzungen des ändern Teils, die den Vertragszweck derart gefährden, daß dem Vertragspartner nach Treu und Glauben ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (positive Vertragsverletzung; vgl. BGHZ 11, 80, 83 [BGH 13.11.1953 - I ZR 140/52]/84).
  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Nach dem Gesagten kommt es auch nicht mehr darauf an, inwieweit sonst Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes über die Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar sind auf Erwerber, denen das Wohnungseigentum erst schuldrechtlich und noch nicht dinglich zugeordnet ist (vgl. Bärmann Kurzkommentar § 10 Anm. I und II, § 18 Anm. I; die vom Berufungsgericht zur Anwendbarkeit von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bereits in diesem sogenannten Vorstadium angezogenen Belegstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum betreffen größtenteils nicht die Anwendbarkeit des materiellen Rechts nach §§ 10 ff WEG, sondern das Verfahrensrecht, nämlich die Vorschriften über das Verfahren vor dem Amtsgericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 43 ff WEG; dasselbe gilt von der Entscheidung des Kammergerichts NJW 1970, 330; offen gelassen ist jene Vorwirkung in BGHZ 44, 43, 44 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]/5, ebenso die Vorwirkung auf die Zeit vor Erstellung des Hauses im Urteil vom 29. September 1959 - VIII ZR 105/58, LM WEG § 3 Nr. 1).
  • RG, 23.09.1919 - II 103/19

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Verkäufer, wenn die rechtzeitige

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
    Für einen derartigen Rücktritt fehlt es jedoch im vorliegenden Fall, soweit ersichtlich, an der Behauptung und jedenfalls an der Feststellung, daß die Beklagte die Kläger mit Fristsetzung und Folgenankündigung gemahnt hätte oder daß dieses Erfordernis - zulässigerweise (RGZ 96, 255, 257) - von den Parteien abbedungen worden wäre.
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Es kann offen bleiben, unter welchen Voraussetzungen die §§ 43 ff WEG auf die werdende Eigentümergemeinschaft deswegen entsprechend anzuwenden sind, weil die Interessenlage die gleiche ist wie bei der bereits bestehenden Gemeinschaft (vgl. etwa BGH NJW 1974, 1140 mit Nachweisen; auch BGHZ 59, 104, 106 [BGH 30.06.1972 - V ZR 118/70] /107).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Dabei ist jedoch Anknüpfungspunkt für die Annahme einer positiven Forderungsverletzung eine den Vertragszweck gefährdende Leistungsverweigerung des Schuldners, die es für den Gläubiger unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, so daß ihm das Recht gegeben wird, vom Vertrage abzugehen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne daß er den Weg des § 326 BGB (Fristsetzung und Ablehnungsandrohung) beschreiten muß (BGHZ 11, 80, 83 ff; 49, 56, 59 f; Senat, BGHZ 59, 104, 105; BGH, Urt. v. 16. März 1993, VIII ZR 261/92, NJW 1994, 1653, 1654; vgl. auch BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 326 Rdn. 44, 45; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., vor § 275 Rdn. 274 f).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Positive Vertragsverletzungen sind daher alle Handlungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, also auch die Verletzung von sich aus dem Vertrag ergebenden Nebenpflichten, wie Vorbereitungs- und Obhutspflichten, Auskunfts- und Anzeigepflichten, Mitwirkungspflichten usw., wenn infolgedessen dem anderen Teile die Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BGHZ 11, 80, 83; 59, 104, 105; BGH Urteile vom 25. März 1958 - VIII ZR 62/57 = LM § 276 (H) Nr. 3 und vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67 = WM 1969, 499; Staudinger/Werner, BGB 11./12. Aufl. Vorbem. 52 ff vor § 276 m.w. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Es genügt demnach schon eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Vertragspartners, um eine positive Vertragsverletzung anzunehmen, wenn diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BGHZ 11, 80, 86; 59, 104, 105; BGH Urteile vom 25. März 1958 a.a.O. und 19. Februar 1969 a.a.O.).

  • BGH, 08.02.1985 - V ZR 32/84

    Rücktritt vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung aufgrund einer

    In dem einen wie dem anderen Falle ist jedoch Voraussetzung, daß durch den Verstoß der Vertragszweck derart gefährdet wird, daß dem Vertragstreuen Partner nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 11, 80, 84 [BGH 13.11.1953 - I ZR 140/52]; 59, 104, 105 [BGH 30.06.1972 - V ZR 118/70]; st. Rechtspr vgl. weitere Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 276 Anm. 7 E b aa).

    Die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§§ 11, 18) schließen ein Rücktrittsrecht des Verkäufers wegen positiver Vertragsverletzung jedenfalls in der Zeit bis zum dinglichen Vollzug des Kaufvertrages nicht aus (vgl. BGHZ 59, 104).

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04

    Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen Nichtleistung von Wohngeld

    So entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Vertrag über die Bestellung von Wohnungseigentum ebenso wie bei einem Vertrag über ein Eigenheim die Hauptleistungspflicht nicht nur im Erwerbspreis, sondern auch in den laufenden Zahlungen bestehen kann, die der Erwerber in der Zeit zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags und dem dinglichen Eigentumserwerb zu erbringen hat (BGHZ 59, 104, 105; BGH, Urt. vom 31. Oktober 1969 - V ZR 147/66 S. 7).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 37/81

    Voraussetzungen eines Rückauflassungsanspruchs nach Rücktritt oder Kündigung -

    Soweit das Berufungsgericht meint, die Beklagte könne durch die geltend gemachte Schlechterfüllung des Vertrages (nicht ordnungsgemäße Versorgung) nicht in Verzug geraten sein, übersieht es, daß ein Rücktritt vom Vertrag auch unter dem Gesichtspunkt einer positiven Forderungsverletzung in Betracht kommen kann, wenn das Verhalten der Beklagten den Vertragszweck vereitelt oder so schwerwiegend gefährdet, daß der Klägerin die Fortsetzung der Vertragsbeziehungen nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGHZ 59, 104, 105 und das oben erwähnte Senatsurteil vom 30. April 1980 aaO).
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Denn der Gegenstand des Beschlusses ist die Einleitung eines gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahrens, nämlich das vor dem Prozeßgericht zu betreibende Entziehungsverfahren (vgl. BGHZ 59, 104).
  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

    Ist das alles geschehen, so besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft sogar schon vor der Errichtung des Gebäudes; gegebenenfalls ist auch die Errichtung des Gebäudes, mag sie auch Vertragspflicht eines Dritten sein (des teilenden Eigentümers oder eines Bauträgers), gemeinschaftliche Angelegenheit aller Beteiligten (Bärmann/Pick a.a.O. § 3 Rdnr. 26; Palandt/Degenhart a.a.O. § 3 Anm. 2; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 3 Rdnrn. 11-11 a, § 11 Rdnr. 6 a), deren Störung durch einzelne z.B. die Rechtsfolge des § 18 WEG auslösen kann (vgl. BGHZ 59, 104 = NJW 1972, 1667).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

    Diese Zuständigkeit ist jedoch keine ausschließliche; abweichende Vereinbarungen der Prozeßbeteiligten sind möglich (BGHZ 59, 104/107; Staudinger/Kreuzer WEG Rn.4 m.w.N., Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 51).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 155/71

    Auslegung eines Kaufvertrages über ein bewegliches Imbissgeschäft -

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß ein Rücktrittsrecht wegen positiver Vertragsverletzung nur dann besteht, wenn diese den Vertragszweck derart gefährdet, daß dem anderen Teil ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BGHZ 11, 80, 84; BGH NJW 1969, 975 f; 1972, 1667 f).
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