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BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72 |
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- Wolters Kluwer
Formlose Mitteilung von Beschlüssen an die Parteien, sofern sie ohne mündliche Verhandlung ergangen sind - Wirksamkeit eines zurückweisenden Beschlusses hinsichtlich eines Ablehnungsgesuchs betreffend einen Richter - Wirksamkeit einer formlosen Mitteilung gemäß § 329 Abs. 3 ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54
Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Da der Gesetzgeber sich entschlossen hat, von dem Erfordernis der förmlichen Zustellung abzugehen und eine formlose Mitteilung zuzulassen, muß es ausreichen, daß der Inhalt der Entscheidung auf Veranlassung des erkennenden Gerichts und seines Vorsitzenden von einem an der Entscheidung nicht beteiligte Richter dem Empfänger der Mitteilung zur Kenntnis gegeben wird (vgl. hierzu BGHZ 14, 148).Der Beschluß des Senats (GA 242) wurde vielmehr nur anläßlich einer anderweiten mündlichen Verhandlung formlos mitgeteilt; er wäre selbst dann wirksam geworden, wenn diese Mitteilung in der Niederschrift überhaupt nicht vermerkt worden wäre (vgl. BGHZ 14, 148, 152 f); denn daß der Inhalt der Entscheidung den Parteien tatsächlich zur Kenntnis gegeben wurde, ist unstreitig.
- BGH, 08.01.1964 - VIII ZR 123/62
Anordnung eines Auslagenvorschusses bei Ladung des Sachverständigen zur …
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Daß nach § 548 ZPO dem Revisionsgericht eine sachliche Nachprüfung der Frage verwehrt ist, die Gegenstand des weiteren Angriffs der Revision ist, das Berufungsgericht habe zu Unrecht eine Befangenheit des Berichterstatters verneint, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 8.1. 64 - VIII ZR 123/62, LM ZPO § 46 Nr. 1 m.w.N.). - BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51
Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Da ein derartiger Beschluß die Grundlagen der Gesellschaft betrifft und sich als Änderung des Gesellschaftsvertrages darstellt, müßte sich seine Zulässigkeit zweifeisfrei aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben (vgl. BGHZ 8, 35, 41 f).
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bloßer Zeitablauf für eine Verwirkung nicht genügt, vielmehr hinzukommen muß, daß der Schuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, der Glämbiger werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen, und daß deswegen die verspätete Geltendmachung des Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (BGHZ 25, 47, 51). - BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70
Kartellrechtliche Überprüfung von Stromlieferungsbedingungen - Missbräuchliche …
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Unabhängig hiervon ist ein Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und der begünstigte Teil aus verwerflicher Gewinnung gehandelt hat oder andere Umstände hinzukommen, die das Geschäft als dem Anstandsgefühl zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 16.6. 71 - KZR 11/70 LM BGB § 138 [Cc] Nr. 4). - BGH, 21.04.1955 - II ZR 227/53
Einlagebewertung bei OHG
Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72
Die Gesellschafter haben bei der Bewertung ihrer Einlagen grundsätzlich zwar freie Hand (BGHZ 17, 130, 134); die Grenzen, die § 138 BGB der Vertragsfreiheit insoweit setzt, sind nicht schon dann überschritten, wenn die Einlage niedriger als der objektive Verkehrswert bewertet wird.
- BFH, 10.11.1987 - VIII R 166/84
Schenkweise als Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft aufgenommene …
Außerdem darf das Recht zur Erhöhung der Kapitalanteile durch Mehrheitsbeschluß wegen des das Gesellschaftsrecht beherrschenden Grundsatzes der Gleichbehandlung nur allen Gesellschaftern in gleicher Weise zuerkannt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. September 1974 II ZR 148/72, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1974, 1151). - BFH, 10.11.1987 - VIII R 44/85
Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Kinder als Mitunternehmer - …
Außerdem darf das Recht zur Erhöhung der Kapitalanteile durch Mehrheitsbeschluß wegen des das Gesellschaftsrecht beherrschenden Grundsatzes der Gleichbehandlung nur allen Gesellschaftern in gleicher Weise zuerkannt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. September 1974 II ZR 148/72, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1974, 1151).