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BGH, 31.01.1973 - 3 StR 27/72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Ablehnung von Beweisanträgen
Verfahrensgang
- BGH, 31.01.1973 - 3 StR 27/72
- BGH, 28.03.1973 - 3 StR 27/72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 31.01.1973 - 3 StR 27/72
Wie die Revision selbst anführt, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 23. Juli 1970 (BGHSt 23, 307 = NJW 1970, 1752) ausgesprochen, daß Fluchtvorbereitungen oder ein Fluchtversuch die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nur rechtfertigen können, wenn und insoweit sie zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt haben.An der früheren Rechtsprechung zu § 60 StGB a.F., die bei Zuwiderhandlungen gegen die erteilten Auflagen die teilweise Nichtanrechnung der Untersuchungshaft für zulässig hielt (vgl. z.B. OLG Hamm NJW 1966, 2177 für die grundlose Nichtbefolgung einer auferlegten Meldepflicht), kann, wie sich aus den Darlegungen in BGHSt 23, 307 ergibt, nach der Neufassung des § 60 StGB nicht mehr festgehalten werden.
- Drs-Bund, 17.11.1967 - BT-Drs V/2285
Auszug aus BGH, 31.01.1973 - 3 StR 27/72
Was der 4. Strafsenat für den Haftgrund der Fluchtgefahr durch den Angeklagten dargelegt hat, muß auch für den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr jedenfalls dann gelten, wenn er, wie hier, durch eine gewöhnliche Verdunkelungshandlung geschaffen worden ist; diese kann für sich allein die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nicht rechtfertigen (vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache V/2285 (1) S. 25;… Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, 21. Sitzung vom 5. Mai 1966, S. 391, 394 zu § 66).