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   BGH, 31.05.1960 - 1 StR 178/60   

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https://dejure.org/1960,6681
BGH, 31.05.1960 - 1 StR 178/60 (https://dejure.org/1960,6681)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1960 - 1 StR 178/60 (https://dejure.org/1960,6681)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 1 StR 178/60 (https://dejure.org/1960,6681)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 1 StR 178/60
    Es genügt für die Anwendung des § 157 StGB, daß der Gedanke, er könne sich bei richtiger Aussage der Gefahr einer Bestrafung aussetzen, für den Täter bei seiner falschen Aussage mit bestimmend war (vgl. BGHSt 2, 379).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 1 StR 178/60
    Im Grunde handelt es sich bei der Beanstandung des Beschwerdeführers um eine sog. Protokollrüge, die unzulässig ist (BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 507/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Angeklagte selbst konnte sich auf den Strafniderungsgrund des § 157 StGB nicht berufen, weil sie sich damit verteidigte daß sie als Zeugin die Wahrheit gesagt habe (vgl. BGH 1 StR 191/55 vom 10. Januar 1956; 1 StR 178/60 vom 31. Mai 1960).
  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 234/62

    Rechtsmittel

    Voraussetzung für die Anwendung des § 157 Abs. 1 StGB ist nämlich nicht, daß der Täter die Unwahrheit nur oder hauptsächlich gesagt hat, um die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung von sich abzuwenden; es genügt, daß der Gedanke, er könne sich bei richtiger Aussage der Gefahr einer Bestrafung aussetzen, für ihn mitbestimmend war (BGHSt 2, 379; BGH Urt. vom 31. Mai 1960 - 1 StR 178/60).
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