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   BGH, 31.07.1986 - 4 StR 418/86   

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BGH, 31.07.1986 - 4 StR 418/86 (https://dejure.org/1986,17189)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1986 - 4 StR 418/86 (https://dejure.org/1986,17189)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86 (https://dejure.org/1986,17189)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Revision aufgrund Vollziehung der Freiheitsstrafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 31.07.1986 - 4 StR 418/86
    Diese Änderung gilt auch für das anhängige Verfahren (BGH, Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86).
  • BGH, 23.10.1986 - 1 StR 559/86

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug von Strafe vor

    Die Neuregelung, die nach § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO auch für das anhängige Verfahren gilt, ermöglicht es nunmehr auch, schon im Urteil anzuordnen, einen Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen, wenn die sachlichen Voraussetzungen für eine Änderung der in § 67 Abs. 1 StGB bestimmten Reihenfolge der Vollstreckung gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86, vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86 - und vom 18. September 1986 - 4 StR 462/86 - sowie Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86; vgl. ferner Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der

    Diese Änderung gilt auch für das anhängige Verfahren (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986-4 StR 287/86; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 489/86

    Unzutreffende Strafrahmenermittlung - Rückrechnung auf den Tatzeitblutalkoholwert

    Wegen des vom Generalbundesanwalt aufgegriffenen Hinweises der Staatsanwaltschaft, eine Umkehr der Vollstreckung nach § 67 Abs. 2 StGB sei nicht unzweckmäßig, verweist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der genannten Vorschrift (BGH NStZ 1985, 571; zum neuen Recht BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86 - und Beschluß vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86).
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