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   BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12   

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https://dejure.org/2012,22714
BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12 (https://dejure.org/2012,22714)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2012 - 3 StR 148/12 (https://dejure.org/2012,22714)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12 (https://dejure.org/2012,22714)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12
    b) Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob diese Ausführungen nach der Rechtslage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) genügt hätten, um die erforderliche Gefahrenprognose zu belegen; denn erforderlich war insoweit die Erwartung, d.h. die bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass von dem Täter weitere erhebliche Taten ernsthaft zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 390/72, BGHSt 25, 59, 61).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12
    Das Erfordernis, dass die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Taten "aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten" sein muss, stellt somit höhere Anforderungen als die bislang vom Gesetz als Beurteilungsgrundlage für die Gefährlichkeitsprognose geforderte "Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten" (BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12
    Diese vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" ist dahin zu verstehen, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12
    b) Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob diese Ausführungen nach der Rechtslage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) genügt hätten, um die erforderliche Gefahrenprognose zu belegen; denn erforderlich war insoweit die Erwartung, d.h. die bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass von dem Täter weitere erhebliche Taten ernsthaft zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 390/72, BGHSt 25, 59, 61).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Für die Annahme der zukünftigen Gefährlichkeit kommt es lediglich darauf an, ob von dem Täter mit bestimmter Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten ernsthaft zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465; Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12 Rn. 5).

    Soweit während der Dauer der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (oben Rn. 39) zwischenzeitlich auch an die Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Begehung erheblicher Straftaten strengere Anforderungen zu stellen waren (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12 Rn. 7), kommt es darauf nicht mehr an.

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" ist dahin zu verstehen, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16; Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • OLG Rostock, 15.06.2017 - 20 Ws 59/17

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache im Übrigen durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 31.07.2012 - 3 StR 148/12 - ordnete das Landgericht Rostock mit Urteil vom 10.07.2014 - 11 KLs 219/12 (1) - erneut die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung an.
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