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   BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79   

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https://dejure.org/1979,11403
BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,11403)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1979 - 2 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,11403)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79 (https://dejure.org/1979,11403)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die Bejahung eines Tötungsvorsatzes bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit wegen Trunkenheit und affektiv-emotionaler Erregung - Voraussetzungen für die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    Dem Tatrichter kann zwar nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    So muß sie vollständig (erschöpfend) sein, das heißt die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 14, 162/164, 165; 25, 365/367; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    So muß sie vollständig (erschöpfend) sein, das heißt die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 14, 162/164, 165; 25, 365/367; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    So muß sie vollständig (erschöpfend) sein, das heißt die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 14, 162/164, 165; 25, 365/367; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    Sie erforderten vielmehr eine Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchen Vorstellungen der Täter angesichts einer möglicherweise vorhandenen Bewußtseinsseinengung noch in der Lage war (Urteil des BGH vom 18. März 1973 - 1 StR 53/75 -).
  • BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79
    Wenn allerdings nicht ausgeschlossen werden könnte, daß allein ein mit Körperverletzungsvorsatz geführter Angriff den Tod des Opfers verursacht hat und auch eine ärztliche Versorgung - so wie sie nach den gegebenen Umständen möglich gewesen wäre - den Eintritt des Todes nicht verhindert oder hinausgeschoben hätte, so könnte das einheitliche Tatgeschehen sowohl den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge als auch den des versuchten Totschlags erfüllen, wobei Tateinheit zwischen § 226 und §§ 212, 22 StGB möglich wäre (Beschluß des BGH vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).
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