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BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo). - BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01
Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen und es bedarf auch keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses, um Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO;… EuG GRUR Int. 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c GMV). - BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99
LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo). - EuG, 05.04.2001 - T-87/00
Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)
Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 65/01
Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen und es bedarf auch keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses, um Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; EuG GRUR Int. 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c GMV).
- BPatG, 17.12.2002 - 33 W (pat) 198/02 "i" ist keine offizielle Abkürzung für den Begriff "Internet", auch wenn der Buchstabe in einigen Abkürzungen in diesem Sinne verwendet wird (zB "IP" = Internet Protokoll, "IPC" = Internet personal computer, vgl Schulze, Lexikon Computerwissen, S 197 ff.; s. auch 25 W (pat) 65/01 - iSite Profi).