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   BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01   

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https://dejure.org/2001,23497
BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01 (https://dejure.org/2001,23497)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01 (https://dejure.org/2001,23497)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 30 W (pat) 14/01 (https://dejure.org/2001,23497)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (stRspr, zB EuGH MarkenR 1999, 22 -CANON; MarkenR 1999, 297 - HONKA).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Selbständig kollisionsbegründend ist einer von mehreren Markenbestandteilen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn er den Gesamteindruck der mehrgliedrigen Marke prägt; davon ist auszugehen, wenn die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    "Duo" ist zwar das lateinische Wort für "zwei" und kommt auf dem pharmazeutischen Warengebiet in Marken vor; was aber "duo" in Bezug auf die konkret beanspruchten "Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion" beschreiben soll, ist nicht ersichtlich; daß "duo" abstrakt betrachtet auf zwei Anwendungsweisen, zwei Indikationen oder zwei Darreichungsformen hinweisen kann, macht "duo" hier noch nicht zu einer eindeutig beschreibenden, schutzunfähigen Angabe (vgl BGH MarkenR 2001, 209, 211 - Test it; GRUR 1997, 627 - à la Carte).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (stRspr, zB EuGH MarkenR 1999, 22 -CANON; MarkenR 1999, 297 - HONKA).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    "Duo" ist zwar das lateinische Wort für "zwei" und kommt auf dem pharmazeutischen Warengebiet in Marken vor; was aber "duo" in Bezug auf die konkret beanspruchten "Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion" beschreiben soll, ist nicht ersichtlich; daß "duo" abstrakt betrachtet auf zwei Anwendungsweisen, zwei Indikationen oder zwei Darreichungsformen hinweisen kann, macht "duo" hier noch nicht zu einer eindeutig beschreibenden, schutzunfähigen Angabe (vgl BGH MarkenR 2001, 209, 211 - Test it; GRUR 1997, 627 - à la Carte).
  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

    Auszug aus BPatG, 01.10.2001 - 30 W (pat) 14/01
    Der Verkehr hat deshalb keinen Anlaß, hierin neben dem Wort "VIRILAN" (nur) eine solche vermeintliche Sachangabe zu sehen und sich in markenrechtlich relevanter Weise allein an diesem Wort zu orientieren (vgl BPatG MarkenR 2000, 103, 106 -Netto 62), zumal das Wort "VIRILAN" - gebildet aus "viril" (= "männlich, den Mann betreffend") und der Endung "-AN" im Zusammenhang mit den vorliegenden Arzneimitteln kennzeichnungsschwach ist.
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