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   BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02   

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https://dejure.org/2003,28761
BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02 (https://dejure.org/2003,28761)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02 (https://dejure.org/2003,28761)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 32 W (pat) 259/02 (https://dejure.org/2003,28761)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr; vgl. BGH GRUR 2002, 626, 627 - IMS).
  • BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84

    "Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer

    Auszug aus BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
    Daraus folgt aber i.d.R. kein Recht auf zeichenmäßige Benutzung des Namens oder auf seine Eintragung im Markenregister (vgl. BGH, GRUR 1986, 402, 403 - Fürstenberg; GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. 2003, § 23 Rz. 26).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
    Daraus folgt aber i.d.R. kein Recht auf zeichenmäßige Benutzung des Namens oder auf seine Eintragung im Markenregister (vgl. BGH, GRUR 1986, 402, 403 - Fürstenberg; GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. 2003, § 23 Rz. 26).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
    Von Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann nur gesprochen werden, wenn die zu vergleichenden Waren bzw. Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere Beschaffenheit, regelmäßige betriebliche Herkunft und Vertriebsart, Verwendungszweck, Nutzung, wirtschaftliche Bedeutung und Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; 2000, 886, 887 - Bayer/-BeiChem).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
    Von Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann nur gesprochen werden, wenn die zu vergleichenden Waren bzw. Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere Beschaffenheit, regelmäßige betriebliche Herkunft und Vertriebsart, Verwendungszweck, Nutzung, wirtschaftliche Bedeutung und Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; 2000, 886, 887 - Bayer/-BeiChem).
  • BPatG, 23.11.2010 - 27 W (pat) 209/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bomba/la bamba (Gemeinschaftsmarke)" - Waren- und

    a) Die zugunsten der Widerspruchsmarke allein noch geschützten Waren "Fruchtnektare und Fruchtsäfte" sind entfernt bis durchschnittlich ähnlich mit einem Teil der Waren und Dienstleistungen der angegriffenen Marke, nämlich mit den Waren "konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 14. Aufl., S. 109 unter Hinweis auf BPatG 32 W (pat) 259/02); Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 108 zu Gelees unter Hinweis auf BPatG 28 W (pat) 77/88); Milch und Milchprodukte (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 109 unter Hinweis auf BPatG 32 W (pat) 263/03); Kaffee, Kakao (vgl. Richter/Stoppel. a. a. O., unter Hinweis auf BPatG 32 W (pat) 263/07); Tee, Zucker, Honig (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., unter Hinweis auf HABM BK R 192/01-4) sowie Speiseeis (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., unter Hinweis auf BPatG 32 W (pat) 216/04) und zu der Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 388 zum Verhältnis zu alkoholfreien Getränke unter Hinweis auf BPatG 25 W (pat) 264/03).
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