Rechtsprechung
BPatG, 02.05.2014 - 26 W (pat) 76/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 S 1 RPflG, § 23 Abs 2 S 2 RPflG, § 23 Abs 1 RPflG, § 11 Abs 2 S 7 RPflG, § 569 Abs 1 S 1 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens - die Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ergeht in einem ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gelten einer Beschwerde als nicht erhoben bzgl. Entrichtung von Gerichtsgebühren i.R.e. Beschwerde über die Löschung einer Wortmarke (hier: Ismaqua)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens - die Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ergeht in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 76/13
- BPatG, 18.12.2013 - 26 W (pat) 76/13
- BPatG, 02.05.2014 - 26 W (pat) 76/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2008 - I ZB 25/08
Tegeler Floristik
Auszug aus BPatG, 02.05.2014 - 26 W (pat) 76/13
Der Beschluss des Bundespatentgerichts, mit dem es Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, ist als Entscheidung in einem Nebenverfahren des Beschwerdeverfahrens nicht gesondert anfechtbar (BGH GRUR 2008, 732 Rn. 9, 10 - Tegeler Floristik).Zu einer derartigen instanzabschließenden Entscheidung kann ein Beschluss zählen, durch den festgestellt wird, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt, § 6 Abs. 2 PatKostG (BGH GRUR 1997, 636 - Makol; GRUR 2008, 732 Rn. 10 - Tegeler Floristik).
- BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
"Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des …
Auszug aus BPatG, 02.05.2014 - 26 W (pat) 76/13
Zu einer derartigen instanzabschließenden Entscheidung kann ein Beschluss zählen, durch den festgestellt wird, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt, § 6 Abs. 2 PatKostG (BGH GRUR 1997, 636 - Makol;… GRUR 2008, 732 Rn. 10 - Tegeler Floristik).