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   BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98   

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BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98 (https://dejure.org/1999,11598)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98 (https://dejure.org/1999,11598)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 33 W (pat) 194/98 (https://dejure.org/1999,11598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in einer bestimmten Farbe oder einem bestimmten Farbton

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 147
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Im allgemeinen ist der Verkehr aber an farbliche Gestaltungen von Waren - oder zumindest ihrer Behältnisse oder Verpackungen - gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht schon auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen oder Design zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl. z.B. BPatG GRUR 1999, 61, 63f unter Nr. 3 - "Aral/Blau I"; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau).

    Eine schlicht einfarbige Färbung der gesamten Ware, wie sie die Anmeldemarke wiedergibt, entbehrt weitgehend jeder gestalterischen Phantasie und ist - unabhängig von einer bestimmten Farbe oder einem bestimmten Farbton - jedenfalls dann nicht unterscheidungskräftig, wenn derartige Einfärbungen auf dem betreffenden Warengebiet nicht ungewöhnlich sind (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 581, 582 - weiße Kokosflasche; BPatG GRUR 1998, 582, 583f - blaue Vierkantflasche; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau; Beschlüsse des Senats vom 19.März 1999 - 33 W(pat)173/97 - "grünes Rohr", - 33 W(pat)214/98 - "rote Oberflächenstruktur", - 33 W(pat)223/98 - "blaue Oberflächenstruktur"; BPatG MittdtschPatAnw 1999, 180, 182f - violettfarben; HABM MittdtschPatAnw 1999, 187, 189f - LIGHT GREEN).

  • BPatG, 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96
    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Da die Anmelderin die farbige Eintragung beantragt hat, ist die Farbgebung zwar ein graphischer Bestandteil der Marke (vgl. auch BPatG GRUR 1997, 285f = BPatGE 37, 98, 100f - VISA-Streifenbild).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Der Senat hält zwar die offenbar teilweise vertretene Ansicht, nach der Farben und Farbenzusammenstellungen eine von Hause aus individualisierende Kennzeichnungskraft generell abzusprechen sei und sie diese nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen könnten (vgl. BGH GRUR 1997, 754, 755 - "grau/magenta; BPatG 40, 136, 139f; anders nunmehr in BGH MittdtschPatAnw 1999, 231, 232 - magenta/grau), für zu pauschal und nicht in jedem Fall angemessen.
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 87/97

    Markenschutz - Schutzfähigkeit von Getränkeflaschen

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Eine schlicht einfarbige Färbung der gesamten Ware, wie sie die Anmeldemarke wiedergibt, entbehrt weitgehend jeder gestalterischen Phantasie und ist - unabhängig von einer bestimmten Farbe oder einem bestimmten Farbton - jedenfalls dann nicht unterscheidungskräftig, wenn derartige Einfärbungen auf dem betreffenden Warengebiet nicht ungewöhnlich sind (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 581, 582 - weiße Kokosflasche; BPatG GRUR 1998, 582, 583f - blaue Vierkantflasche; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau; Beschlüsse des Senats vom 19.März 1999 - 33 W(pat)173/97 - "grünes Rohr", - 33 W(pat)214/98 - "rote Oberflächenstruktur", - 33 W(pat)223/98 - "blaue Oberflächenstruktur"; BPatG MittdtschPatAnw 1999, 180, 182f - violettfarben; HABM MittdtschPatAnw 1999, 187, 189f - LIGHT GREEN).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 98/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Getränkeflaschen

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Eine schlicht einfarbige Färbung der gesamten Ware, wie sie die Anmeldemarke wiedergibt, entbehrt weitgehend jeder gestalterischen Phantasie und ist - unabhängig von einer bestimmten Farbe oder einem bestimmten Farbton - jedenfalls dann nicht unterscheidungskräftig, wenn derartige Einfärbungen auf dem betreffenden Warengebiet nicht ungewöhnlich sind (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 581, 582 - weiße Kokosflasche; BPatG GRUR 1998, 582, 583f - blaue Vierkantflasche; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau; Beschlüsse des Senats vom 19.März 1999 - 33 W(pat)173/97 - "grünes Rohr", - 33 W(pat)214/98 - "rote Oberflächenstruktur", - 33 W(pat)223/98 - "blaue Oberflächenstruktur"; BPatG MittdtschPatAnw 1999, 180, 182f - violettfarben; HABM MittdtschPatAnw 1999, 187, 189f - LIGHT GREEN).
  • BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Vielmehr bedarf es im Einzelfall einer sachgerechten Beurteilung der bildlichen Wirkung der Farbe oder Farbzusammenstellung im Gesamteindruck unter Berücksichtigung ihrer gestalterischen Funktion - gegebenenfalls auch im Verhältnis zu weiteren Markenelementen - sowie der auf dem betreffenden Warengebiet üblicherweise bestehenden Gepflogenheiten (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 713, 714f - Zahnpastastrang).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
    Im allgemeinen ist der Verkehr aber an farbliche Gestaltungen von Waren - oder zumindest ihrer Behältnisse oder Verpackungen - gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht schon auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen oder Design zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl. z.B. BPatG GRUR 1999, 61, 63f unter Nr. 3 - "Aral/Blau I"; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau).
  • BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "WINZERGLÜHWEIN (Wort-Bild-Marke)" - kein

    Diese Voraussetzung fehlt insbesondere in Fällen, in denen die bildliche Gestaltung sich in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft, auf die allein der Schutz der eingetragenen Marke nicht reduziert werden könnte (BPatG BlPMZ 2000, 302 f. - Fünf Sterne Bäckerei).
  • BPatG, 22.01.2014 - 26 W (pat) 554/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Southampton VINTAGE STYLE COLLECTION

    Die Eignung, den Schutz einer Marke zu begründen, fehlt auch rein dekorativen Hervorhebungsmitteln, wie z. B. üblichen farblichen Hinterlegungen einzelner Markenwörter und bloßen Umrahmungen von Markenwörtern, auf die allein der Schutz der eingetragenen Marke nicht reduziert werden könnte (BPatG BlPMZ 2000, 302, 303 - Fünf Sterne Bäckerei).
  • BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 512/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "WESER KURIER" - keine Unterscheidungskraft

    Einfache und gebräuchliche Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes (BGH a. a. O. - Kinder III) und dekorative Hervorhebungsmittel (BPatG BlPMZ 2000, 302, 303 - Fünf Sterne Bäckerei) können die erforderliche Unterscheidungskraft in der Regel nicht herbeiführen.
  • BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 535/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WESER KURIER" - keine Unterscheidungskraft

    Einfache und gebräuchliche Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes (BGH a. a. O. - Kinder III) und dekorative Hervorhebungsmittel (BPatG BlPMZ 2000, 302, 303 - Fünf Sterne Bäckerei) können die erforderliche Unterscheidungskraft in der Regel nicht herbeiführen.
  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 104/04
    Dabei lassen sich den einzelnen Herstellern keine bestimmten Farbgebungen zuordnen (vgl. auch BPatG GRUR 2000, 147, 149 "rosa Isoliermaterial").
  • BPatG, 28.07.2000 - 33 W (pat) 85/99
    Da die Anmelderin die farbige Eintragung der Marke beantragt hat, ist die Farbgebung zwar ein graphischer Bestandteil der Marke (vgl BPatG GRUR 1997, 285 f = BPatGE 37, 98, 100 f - VISA-Streifenbild; BPatG GRUR 2000, 147, 148 f - rosa Isoliermaterial).
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