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BPatG, 03.03.2011 - 2 Ni 27/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 03.03.2011 - 2 Ni 27/09
- BPatG, 31.08.2011 - 2 Ni 27/09
- BGH, 17.06.2014 - X ZR 102/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
Fälschungssicheres Dokument
Auszug aus BPatG, 03.03.2011 - 2 Ni 27/09
Dabei gehört zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann, vgl. BGH GRUR 2010, 509-513 -Hubgliedertor I und BGH GRUR 2010, 910-916 -Fälschungssicheres Dokument. - BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
Hubgliedertor I
Auszug aus BPatG, 03.03.2011 - 2 Ni 27/09
Dabei gehört zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann, vgl. BGH GRUR 2010, 509-513 -Hubgliedertor I und BGH GRUR 2010, 910-916 -Fälschungssicheres Dokument.