Rechtsprechung
BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Widereinsetzung in die versäumte einmonatige Frist zur Beschwerdeerhebung gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung über ein "Interferometer"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96
Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht …
Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16
Jeder Verfahrensbeteiligte ist verpflichtet, sich die Kenntnis über das geltende Recht zu verschaffen, das für das Verfahren gilt, an dem er sich beteiligen möchte, sowie für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens zu sorgen, z. B. sich nach Form und Frist eines Antrags oder Rechtsmittels zu erkundigen oder einen Anwalt hinzuzuziehen (BGH NJW 1997, 1989; BGH NJW-RR 1992, 97;… Schulte, PatG, 9. Aufl., § 123 Rn. 72 und 134 m. w. N.).Bei erheblichen Zweifeln oder nach der Zustellung einer für ihn nachteiligen Entscheidung ist er allerdings verpflichtet, sachkundigen Rat einzuholen, zumindest sollte er die Auskunftsstelle des DPMA konsultieren (BGH NJW 1997, 1989; BGH NJW 1987, 440;… Schulte a. a. O.).
- BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16
Bei erheblichen Zweifeln oder nach der Zustellung einer für ihn nachteiligen Entscheidung ist er allerdings verpflichtet, sachkundigen Rat einzuholen, zumindest sollte er die Auskunftsstelle des DPMA konsultieren (BGH NJW 1997, 1989; BGH NJW 1987, 440;… Schulte a. a. O.). - BGH, 27.09.1990 - V ZB 5/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden bei Versäumung der …
Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16
Jeder Verfahrensbeteiligte ist verpflichtet, sich die Kenntnis über das geltende Recht zu verschaffen, das für das Verfahren gilt, an dem er sich beteiligen möchte, sowie für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens zu sorgen, z. B. sich nach Form und Frist eines Antrags oder Rechtsmittels zu erkundigen oder einen Anwalt hinzuzuziehen (BGH NJW 1997, 1989; BGH NJW-RR 1992, 97;… Schulte, PatG, 9. Aufl., § 123 Rn. 72 und 134 m. w. N.). - BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
Umfang der Angaben der den Patent-Einspruch rechtfertigenden Tatsachen
Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16
Wiedereinsetzung kann bei einem Rechtsirrtum nach ständiger Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen gewährt werden, nämlich wenn dieser auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war, z. B. wenn der Rechtsirrtum auf einer falschen oder unvollständigen Rechtsbelehrung oder einer unrichtigen Auskunft beruhte (BPatGE 13, 204, 208;… Schulte a. a. O., § 123 Rn. 135 und 111), bei ganz unübersichtlich gewordener oder verworrener Rechtslage (BPatGE 1, 239, 245; BPatGE 13, 204, 208; BPatGE 31, 266, 269; BPatG BlPMZ 2000, 165) oder entschuldbarer Unkenntnis von Nebenbestimmungen (wie beispielsweise von § 3 GebZahlVO - BPatG Mitt 80, 39 - oder der Folgen des Doppelschutzverbots gemäß Art. 11 § 8 Abs. 1 IntPatÜG - BPatG BlPMZ 2000, 165).