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   BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09   

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https://dejure.org/2010,16738
BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09 (https://dejure.org/2010,16738)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09 (https://dejure.org/2010,16738)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 29 W (pat) 38/09 (https://dejure.org/2010,16738)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 16 Abs 1 Nr 3 MarkenV
    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur rechtserhaltenden Benutzung - in Englisch verfasste eidesstattliche Versicherung - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "Galerie" verwechselbar mit "Galeria"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur rechtserhaltenden Benutzung - in Englisch verfasste eidesstattliche Versicherung - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur rechtserhaltenden Benutzung - in Englisch verfasste eidesstattliche Versicherung - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur rechtserhaltenden Benutzung - in Englisch verfasste eidesstattliche Versicherung - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche ...

  • kanzlei.biz

    "Galerie" verwechselbar mit "Galeria"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur rechtserhaltenden Benutzung - in Englisch verfasste eidesstattliche Versicherung - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken und Waren und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz).

    Aufgrund des Umstands, dass der Bildbestandteil in der jüngeren Marke zumindest bei mündlicher Wiedergabe eindeutig zurücktritt (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 62 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 903, 905 - SIERRA ANTIGUO ), stehen sich somit im klanglichen Vergleich "Galerie" und "GALERIA" gegenüber.

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Aufgrund des Umstands, dass der Bildbestandteil in der jüngeren Marke zumindest bei mündlicher Wiedergabe eindeutig zurücktritt (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 62 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 903, 905 - SIERRA ANTIGUO ), stehen sich somit im klanglichen Vergleich "Galerie" und "GALERIA" gegenüber.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Aufgrund des Umstands, dass der Bildbestandteil in der jüngeren Marke zumindest bei mündlicher Wiedergabe eindeutig zurücktritt (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 62 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Malteserkreuz; GRUR 2008, 903, 905 - SIERRA ANTIGUO ), stehen sich somit im klanglichen Vergleich "Galerie" und "GALERIA" gegenüber.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Dies ist für eine Glaubhaftmachung der Benutzung ausreichend, da nicht der gesamte Benutzungszeitraum abgedeckt werden muss (vgl. BGH GRUR 2008, 616, 618 - AKZENTA).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken und Waren und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken und Waren und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - EY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Die Bezeichnung des Verkaufsortes sei keine beschreibende Angabe für die Waren selbst (vgl. BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES ).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Aufgrund der erweiterten Minimallösung (Benutzung auch für einen, die Waren/Dienstleistungen einzubeziehenden, nicht zu umfangreichen Oberbegriff, vgl. BPatGE 47, 111, 114 - Hy Pad/High Pad; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten) ist demnach von einer Benutzung beider Widerspruchsmarken für "Farben, Firnisse, Lacke; Papier, Pappe und Waren hieraus, nämlich Mal- und Zeichenmaterial, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreib- und Zeichenmaterial; Malpinsel; Malkästen; Künstlerbedarfsartikel" auszugehen.
  • BPatG, 09.01.2003 - 25 W (pat) 279/01
    Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09
    Aufgrund der erweiterten Minimallösung (Benutzung auch für einen, die Waren/Dienstleistungen einzubeziehenden, nicht zu umfangreichen Oberbegriff, vgl. BPatGE 47, 111, 114 - Hy Pad/High Pad; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten) ist demnach von einer Benutzung beider Widerspruchsmarken für "Farben, Firnisse, Lacke; Papier, Pappe und Waren hieraus, nämlich Mal- und Zeichenmaterial, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreib- und Zeichenmaterial; Malpinsel; Malkästen; Künstlerbedarfsartikel" auszugehen.
  • BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft -

    Hierbei stellt die eidesstattliche Versicherung das wichtigste Mittel der Glaubhaftmachung im Hinblick auf Umfang und Zeitraum der bestrittenen Benutzung dar (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/09 - Galerie/GALERIA).
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