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   BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04   

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BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04 (https://dejure.org/2006,29454)
BPatG, Entscheidung vom 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04 (https://dejure.org/2006,29454)
BPatG, Entscheidung vom 04. April 2006 - 27 W (pat) 222/04 (https://dejure.org/2006,29454)
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  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Das ist der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.

    Entscheidend ist aber, dass "Freundin" aus sich heraus nicht unmittelbar auf einen bestimmten Inhalt der beanspruchten Dienstleistungen hinweist, sondern sich dieser erst aufgrund einer näheren Betrachtung der einzelnen konkreten Dienstleistung ergeben kann; damit setzt die Annahme einer bloßen Sachangabe aber voraus, dass sich die angesprochenen Abnehmer der Dienstleistungen über den möglichen Begriffsinhalt der angegriffenen Marke Gedanken machen; zu solchen analysierenden Betrachtungen neigt der Verkehr aber nach ständiger Rechtsprechung gerade nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Das ist der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Entscheidend ist aber, dass "Freundin" aus sich heraus nicht unmittelbar auf einen bestimmten Inhalt der beanspruchten Dienstleistungen hinweist, sondern sich dieser erst aufgrund einer näheren Betrachtung der einzelnen konkreten Dienstleistung ergeben kann; damit setzt die Annahme einer bloßen Sachangabe aber voraus, dass sich die angesprochenen Abnehmer der Dienstleistungen über den möglichen Begriffsinhalt der angegriffenen Marke Gedanken machen; zu solchen analysierenden Betrachtungen neigt der Verkehr aber nach ständiger Rechtsprechung gerade nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) bestehen nämlich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme, die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer würden in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie ihr insoweit nur einen für diese Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

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