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   BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11   

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https://dejure.org/2013,3197
BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,3197)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,3197)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 33 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,3197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "jurtel" und der prioritätsälteren Wortmarke "JurCall" auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BPatG, 09.12.2004 - 25 W (pat) 247/03
    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11
    Hier kommt es darauf an, dass das Zeichen trotz seiner Doppeldeutigkeit mindestens einen deutlichen beschreibenden Anklang enthält (vgl. bereits BPatG vom 9.12.2004, 25 W (pat) 247/03 - JUCALL/JurCall).

    Der Sachverhalt liegt insofern deutlich anders als bei den Zeichen "JUCALL" und "JurCall", bei denen eine klangliche Ähnlichkeit bejaht worden ist (BPatG vom 9.12.2004, 25 W (pat) 247/03 - JUCALL/JurCall).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11
    Maßgeblich ist, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 28) - THOMSON LIFE; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 33) - BAINBRIDGE m. w. N.).

    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22) - Sabél/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 (Nr. 17) - Canon; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 1002 (Nr. 23) - Schuhpark; BGH GRUR 2008 (Nr. 13) - Pantogast).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11
    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (für das Verletzungsverfahren BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVirus/AntiVir; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 39) - pjur/pure; für das Widerspruchsverfahren BPatG vom 8.8.2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; BPatG vom 25.3.2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; BPatG GRUR 2012, 67 - Panprazol/PANTOZOL).
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