Rechtsprechung
BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 708/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Musterfähigkeit des Designs (hier: "Lehrmittel") i.R.e. Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für die Eintragung eines Geschmacksmusters
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 708/13
- BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 709/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. ao., 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 28).
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 708/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. a. O., 30 W (pat) 708/13, juris Rn.28).
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 707/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. a. O., 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 28).