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BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit i.R.e. Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens; Bestimmung des Gegenstandswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 46/88
Einbeziehung des Ausgleichsbetrags in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Auszug aus BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16
Eine stillschweigende, unselbständige Anschlussbeschwerde liegt hier vor, da das Begehren der Antragsgegnerin auf eine inhaltliche Abänderung der getroffenen Entscheidung gerichtet ist und sie einen entsprechenden Antrag gestellt hat (…vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 524 Rn. 6; BGH NJW-RR 1990, 259, 260). - BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des …
Auszug aus BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16
Somit sind auch im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens bzw. eines entsprechenden Feststellungsverfahrens diese Regelungen heranzuziehen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.). - BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07
Legostein
Auszug aus BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16
Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 RVG-VV einschlägig ist. - BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13
VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren: …
Auszug aus BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16
Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 RVG-VV einschlägig ist.
- BPatG, 02.02.2021 - 4 Ni 71/17 Die Erstattung von Taxikosten entspricht zudem der beim Bundespatentgericht seit Jahren geübten Praxis (vgl. BPatG Beschl. v. 28. April 2020 - 3 ZA (pat) 13/18; Beschl. v. 8. April 2020 - 35 W (pat) 16/18; Beschl. v. 17. Juli 2019 - 6 ZA (pat) 43/18; Beschl. v. 5. Juli 2017 - 35 W (pat) 9/16; Beschl. v. 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14).