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   BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18   

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BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,15512)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,15512)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 19 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,15512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Elektromaschine mit Wasser- und Luftkühlung"

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektromaschine mit Wasser- und Luftkühlung" - Verletzung des rechtlichen Gehörs - geändertes Patentbegehren - kein weiterer Prüfungsbescheid - keine Anhörung - keine Gelegenheit für die Anmelderin, sich zu den Bedenken gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Elektromaschine mit Wasser- und Luftkühlung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 30.10.2008 - 6 W (pat) 5/08
    Auszug aus BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18
    In einer solchen Situation, in der die Anmelderin eine neue tatsächliche Entscheidungsgrundlage durch Einreichung wesentlich geänderter Patentansprüche geschaffen hat, deren - aus Sicht der Prüfungsstelle - mangelnde Patentfähigkeit der Anmelderin bisher nicht bzw. in einem ersten Prüfungsbescheid nur unzureichend mitgeteilt worden ist, verletzt die Zurückweisung der Patentanmeldung das rechtliche Gehör, wenn die Prüfungsstelle nicht vorher zu dem geänderten Patentbegehren in einem weiteren Prüfungsbescheid oder einer anzuberaumenden Anhörung konkret Stellung genommen und der Anmelderin Gelegenheit gegeben hat, sich zu den Bedenken gegen die Patentfähigkeit der geänderten Ansprüche zu äußern (vgl. Schulte/ Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 45 Rdn. 9; BPatG, Beschluss vom 30. Oktober 2008, 6 W (pat) 5/08).
  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18
    Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist nach dieser Vorschrift aus Billigkeitsgründen veranlasst, wenn das Verfahren der Prüfungsstelle mit einem Verfahrensfehler behaftet ist und der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte/Püschel, PatG, 10. Aufl. , § 80 Rdn. 113 bis 115, § 73 Rdn. 138, 142 f. m. Nw.; Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; u. a. BPatG, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 21 W (pat) 63/05, BPatGE 49, 154 - Tragbares Gerät; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2016, 23 W (pat) 11/15, Mitt 2016, 503 - Strombegrenzungsschaltung).
  • BPatG, 28.06.2016 - 23 W (pat) 11/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Strombegrenzungsschaltung" - zur Anhörung im

    Auszug aus BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18
    Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist nach dieser Vorschrift aus Billigkeitsgründen veranlasst, wenn das Verfahren der Prüfungsstelle mit einem Verfahrensfehler behaftet ist und der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte/Püschel, PatG, 10. Aufl. , § 80 Rdn. 113 bis 115, § 73 Rdn. 138, 142 f. m. Nw.; Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; u. a. BPatG, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 21 W (pat) 63/05, BPatGE 49, 154 - Tragbares Gerät; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2016, 23 W (pat) 11/15, Mitt 2016, 503 - Strombegrenzungsschaltung).
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