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   BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03   

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BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03 (https://dejure.org/2004,29997)
BPatG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03 (https://dejure.org/2004,29997)
BPatG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 26 W (pat) 58/03 (https://dejure.org/2004,29997)
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  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03
    Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung von der Rechtsprechung des BGH zu bekannten Firmennamen (z.B. GRUR 1996, 406 - Blendax Pep).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03
    Dies kann jedoch nicht angenommen werden, weil die übrigen Markenteile der angegriffenen Marke für die angesprochenen Verkehrskreise nicht in einer Weise zurücktreten, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können und eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BGH MarkenR 2000, 20, 21 f. - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr i.S.d. genannten Vorschrift ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2003, 332 - Abschlußstück).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 58/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren bzw Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2003, 332 - Abschlußstück).
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